Betrieb geschlossen Veterinäramt setzt Landschlachter auf die Abschussliste
Seit 1996 darf die Landschlachterei Weber in Ihlow Hausschlachtungen für den Eigenbedarf durchführen. Anfang Dezember hat das Veterinäramt den Betrieb geschlossen – was kommt jetzt?
Ihlow-Westersander - „Unsere zwei bis vier Schlachtschweine pro Jahr gehören zu den wenigen, die ihren ersten Geburtstag feiern können“, sagt Daniela Rohden. Mit ihrem Mann Mimke betreibt sie einen Bio-Legehennenbetrieb in Ihlowerfehn. Die Schweine halten sie nebenbei – für den Eigenbedarf. „Sie haben es bei uns gut, bekommen gutes Futter und es ist uns wichtig, sie bis zum Ende zu begleiten“, sagt Rohden. Auch zur Schlachtbank. So seien sie bis zum Schluss entspannt und ruhig.
Was und warum
Darum geht es: Anfang Dezember hat das Veterinäramt des Landkreises Aurich die Landschlachterei Weber in Ihlow geschlossen. Wie geht es jetzt weiter?
Vor allem interessant für: Menschen, die sich für Tierwohl und kurze Wege zum Schlachthof interessieren.
Deshalb berichten wir: Sogar die Bildzeitung berichtete über diesen Fall. Dorthin hatten sich 20 Kunden gewendet.
Die Autorin erreichen Sie unter: n.boening@zgo.de
Das ist in der EU eigentlich nur bei Hausschlachtungen möglich. In zertifizierten Schlachtbetrieben dürfen die Tiere nicht bei ihrem letzten Gang vom Halter begleitet werden. Zum Glück für Landwirte wie die Familie Rohden gibt es ganz in der Nähe eine Ausnahme: die Landschlachterei Weber in Westersander. Am 14. April 1996 hatte der Betrieb von Erwin Weber für Hausschlachtungen als Lohnbetrieb eine Ausnahmegenehmigung erhalten – zu den Bedingungen, die sonst nur bei Schlachtungen für den Eigenbedarf direkt am Hof gelten.
Die Ausnahme passt nicht mehr zur Gesetzgebung
Ein Kuriosum, das in der EU-Gesetzgebung der Branche nicht vorgesehen ist. „Die Ausnahmegenehmigung ist eine Grauzone, die bis vor zwei Jahren in dieser Form vom Veterinäramt in Aurich toleriert wurde“, sagt Erwin Weber. Dann hätten die Zuständigkeiten gewechselt. Der Ärger begann. Weber steht vor der Tür zum Trockenraum. Hinter dem Lüftungsgitter sind zahlreiche Schinken zu sehen. An der Tür klebt ein Siegel. Weber muss die Schinken entsorgen, denn eine Verarbeitung von Tieren für den Eigenbedarf außerhalb des Hofes ist laut EU-Gesetz nicht vorgesehen.
Der Kompromiss war: Alle Stücke müssen eindeutig gekennzeichnet werden. „Im Arbeitsalltag ist das bei unseren Arbeitsabläufen nicht so ohne weiteres möglich“, sagt Weber. Bei den zerlegten Tieren hatte er ein Nummernsystem eingeführt. Bei den verarbeiteten Endprodukten kam er damit an seine Grenzen. Die Zuordnung der Schinken reichte dem Veterinäramt nicht aus. Es waren mehr Schinken als Tiere. Ansage von dort: Die Schinken müssen weg.
Zwei Seiten, die nicht zusammenkommen
Die Begründung, die das Veterinäramt im Schreiben zur Schließung lieferte: „Bei Hausschlachtungen entfällt die Schlachttieruntersuchung, daher weiß nur der Tierhalter, ob das Tier gesund ist, was es gefressen hat, ob und wann es Medikamente erhalten hat. Kein Tierarzt bekommt das Tier vor der Schlachtung zu sehen. Es werden auch keine Proben auf Rückstände oder ähnliches untersucht.“ Deshalb müssten die Stücke eindeutig auseinander gehalten werden.
Weber hält dagegen: „Das Fleisch wird nach dem Schlachten offiziell geprüft und freigegeben“, sagt Weber. Die Tiere sind gesund. Deshalb versteht er die Forderung nicht. „Außerdem sind die Besitzer beim Zerlegen dabei und sagen genau, was sie haben wollen und wie dick die Koteletts sein sollen. Sie achten schon selbst darauf, dass sie das von ihnen gefütterte Tier auch wieder mitnehmen“, sagt Weber.
100 Schinken sind jetzt Abfall
Die Schinken zu entsorgen bringt er nicht übers Herz. „Es sind Tiere dafür gestorben“, sagt Weber. Er fühlt sich wie gelähmt. Dass etwas, was über Jahre reibungslos funktioniert hat, plötzlich illegal sein soll, will ihm nicht in den Kopf. Das Veterinäramt war zweimal mit der Polizei und mehreren Einsatzwagen auf seinen Hof gekommen. Die prüften sogar die Fahrzeuge der Kunden. „Man fühlt sich wie ein Schwerverbrecher“, sagt Weber.
Die Zuordnung ist nicht die einzige Kritik, die das Veterinäramt seit 2020 äußert. „Kaum hat man eine Forderung umgesetzt, finden sie wieder etwas Neues“, sagt Weber. Seit April 2020 muss er die Tiere 24 Stunden vor der Schlachtung beim Veterinäramt anmelden. Dazu hat er einen Bogen für seine Kunden eingeführt, der zeigt, wer der Besitzer des Tieres ist und wo sie gekauft wurden.
Die Geräte wurden versiegelt
Im Sommer 2021 sollte er ein Konzept erstellen, wie er alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen für Rinder und Schafe sauber durchführen und nachvollziehen will. Weber ist Schlachter, diese Forderung brachte ihn an seine Grenzen. Er durfte keine selbst hergestellten Produkte mehr verkaufen, sie nicht einmal mehr zum Grillen bei Bekannten mitbringen. Auch nicht, wenn sie aus geprüftem Fleisch produziert wurden. Bereits im Juni wurden vom Veterinäramt alle Verarbeitungsgeräte gesperrt.
Das Amt hat alle Vorwürfe in dem Schreiben vom 8. Dezember sauber aufgeführt (es liegt der Redaktion vor). Ein Vorwurf reiht sich an den nächsten – vier Seiten lang. Wie das Problem gelöst werden kann und wie es jetzt weiter geht, steht darin nicht. Im Prinzip laufe es darauf hinaus, dass sein Betrieb nach den EU-Regeln zertifiziert werden muss. So wie der Betrieb seit 1996 arbeitet, sei mit dem Gesetz nicht mehr vereinbar. Weber schüttelt den Kopf. Er steht in seinem Zerlegeraum. Die Säge über dem Tisch glänzt blitzsauber im Licht der Lampen.
Seit einem Monat steht der Betrieb still
Seit einem Monat darf er hier nicht mehr arbeiten. Dabei sind es nur noch acht Jahre bis zur Rente. „Investitionen, wie sie für eine Zertifizierung notwendig wären, lohnen sich deshalb einfach nicht“, sagt Weber. Mit mehr als 40.000 Euro rechnet er. Das ist nicht der einzige Grund, warum er den Weg nicht gehen will. „Meine Kunden kommen vor allem deshalb zu mir, weil sie ihre Tiere bis zum Ende begleiten können, auch damit wäre dann Schluss“, sagt der Landschlachter.
„Wir haben jetzt ein Angebot, unsere Tiere von einem Schlachtbetrieb abholen zu lassen“, sagt Daniela Rohden. Nach mehrmaligem Umladen landen sie dann im mehr als 100 Kilometer entfernten Diepholz südöstlich von Cloppenburg. Es sei ein weiter Weg und Stress für die Tiere. Ob sie am Ende auch das Fleisch ihrer Tiere − und vor allem in welcher Qualität − bekommen, das können sie dann nicht mehr beeinflussen, sagt Rohden.
Es gibt einen Ermessensspielraum
20 von Webers Kunden wandten sich nach der Schließung des Betriebs an die Bild-Zeitung. Weber wartet, weiß nicht, was er tun soll. Sein Mitarbeiter hat Urlaub, entlassen will er ihn nicht. Noch hofft Weber. Er hofft auf Druck durch die Öffentlichkeit. Der Landkreis wartet auch, wahrscheinlich darauf, dass sich Weber zertifizieren lässt. „Der sehr eng umschriebene Bereich der Hausschlachtung ist von den Regelungen der EU-Zulassungspflicht ausgenommen. Hier gilt nationales Recht“, heißt es vom Pressesprecher. Offenbar macht Weber mehr als dort zulässig ist. Gegenüber dem Druck der Öffentlichkeit steht die EU-Gesetzgebung. „Das Veterinäramt hat das Gesetz auf seiner Seite“, sagt Dr. Reinhard von Stoutz aus der Geschäftsleitung des Deutschen Fleischer-Verbands. „Allerdings gibt es immer einen Ermessensspielraum.“ Nicht alles in der EU-Gesetzgebung lasse sich auf kleine Betriebe übertragen und es liege immer bei dem Prüfer, was möglich ist. „Das sieht man daran, dass der Betrieb jahrzehntelang in dieser Form betrieben werden konnte“, so Stoutz. Bei einer so festgefahrenen Situation sehe er aber kaum Hoffnung für den Betrieb.
Stoutz merkt an: „Man muss sich überlegen, was diese Schließung für die Kunden und die Tiere bedeutet.“ Sei sie im Hinblick auf das Tierwohl zu rechtfertigen? „Auf der anderen Seite muss das Veterinäramt sicherstellen, dass es nicht zu einer Gesundheitsgefährdung kommen kann, weil auch der Prüfer verantwortlich gemacht werden kann.“ Letztendlich sei die Entscheidung aus der Sicht der Kunden wohl nur schwer nachzuvollziehen und die längeren Transportwege zur Schlachtung gerade in der aktuellen Diskussion über das Tierwohl schwer zu vermitteln.
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