Hamburg Weg mit dem Weihnachtsbaum: Hier ist die illegale Entsorgung besonders teuer
Obwohl Weihnachten und Silvester vorbei sind, steht bei vielen noch die Entsorgung des Weihnachtsbaums an. Doch wer das nicht richtig macht, könnte am Ende ein Bußgeld oder einen Punkt ins Flensburg bekommen.
Genauso wie Weihnachten jedes Jahr kommt, so steht auch in jedem Jahr die Entsorgung des Weihnachtsbaums an – sofern man einen zu Hause aufgestellt hat. Doch das ist meistens eine lästige Angelegenheit: Das Abschmücken nervt, dann ist der Baum häufig zu sperrig für die Tür, sodass er gerne mal vom Balkon geworfen wird. Und manchmal verpasst man auch noch den Abholtermin, den jede Kommune selbst bestimmt.
Doch wenn der Baum nicht ordnungsgemäß entsorgt wird, droht dem Besitzer ein Bußgeld in Höhe bis zu 500 Euro. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Punkt ins Flensburg die Folge sein. Die Höhe des Bußgeldes bestimmt jedes Bundesland jedoch individuell.
Je nachdem, wie die Kommune die Abholung der Tannenbäume handhabt, kann es sich unterscheiden, was als illegale Entsorgung gilt. In manchen Städten können Tannenbäume einfach am Straßenrand abgelegt werden, damit die Müllabfuhr sie mitnehmen kann. Anderenorts werden Sammelstellen eingerichtet, wo die Tannenbäume hingebracht werden sollen. Wird der Baum dann abseits davon an die Straße gestellt, gilt das als illegale Müllentsorgung – und möglicherweise bleibt der Baum dann dort liegen.
Gleiches gilt, wenn die Tanne nicht vorher abgeschmückt wird. Christbaum-Kugeln und Lametta müssen vorher vollständig vom Baum genommen werden, bevor dieser zur Abholung bereitgestellt wird. Auch darf man den Baum nicht in einen Plastiksack stecken, da dies nur die Arbeit der Müllabfuhr erschwert.
Erst recht verboten ist es, den Weihnachtsbaum in den Wald zu werfen. Und auf den Sperrmüll gehört der Holzriese auch nicht, auch hier kann die Müllabfuhr ihn stehen lassen.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Bußgelder stark. Auch wird unterschieden, ob man nur einen Tannenbaum falsch entsorgt oder ob man das gleich für mehrere verkehrt macht.
Am günstigsten kommt man noch in Nordrhein-Westfalen weg, da liegt das Bußgeld für eine Tanne bei fünf bis 30 Euro und für mehrere Bäume zwischen 50 und 200 Euro. Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz steigen bei 25 Euro ein.
Teuer wird es im Norden: In Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern kann die Strafe für eine einmalige illegale Entsorgung bei bis zu 100 Euro liegen. Spitzenreiter ist das Saarland, hier kann ein einzelner Weihnachtsbaum bis zu 300 Euro Strafe verursachen. Für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt werden im Bußgeldkatalog keine Angaben dazu gemacht.
Hier ist eine Übersicht aller Bußgelder in den verschiedenen Bundesländern:
Doch es kann noch dicker kommen: Stellt man einen Baum an der Straße so ungünstig ab, dass er den Auto- oder Radverkehr beeinträchtigt, greift §32 der Straßenverkehrsordnung: Dann gilt der Tannenbaum nämlich als Verkehrshindernis und kann zusätzlich 60 Euro und einen Punkt ins Flensburg bedeuten.