Hamburg Diese Ausnahmen gibt es von der Austauschpflicht für Kaminöfen ab 2025
Wer einen Kaminofen betreibt, der heute älter als 13 Jahre ist, muss ihn bis Ende 2024 umrüsten oder stilllegen, wenn er die gültigen Abgaswerte nicht erfüllt. Doch es gibt fünf Ausnahmen.
Die Verbrennung von Holz führt zu vergleichsweise hohen Schadstoffemissionen. Die in Deutschland aufgestellten etwa 11,7 Millionen Kamine und Kachelöfen, die mit Holz befeuert werden, verursachen mehr Feinstaub als Pkw und Lkw zusammen, sagt das Umweltbundesamt.
Deshalb wurde 2010 die Bundesimmissionsschutz-Verordnung verabschiedet, die strengere Abgaswerte für Holzöfen festlegte. Aufgrund dessen wurden seitdem bereits fast vier Millionen technisch veraltete Holzfeuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder gegen moderne Festbrennstoffgeräte ausgetauscht.
Am 31. Dezember 2024 endet nun die Frist für alle Kaminöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden. Wenn sie die geltenden Abgaswerte nicht einhalten – und das ist bei Öfen diesen Alters fast immer der Fall – müssen sie ausgetauscht, umgerüstet oder stillgelegt werden.
Doch es gibt Ausnahmen, für die die Schadstoffwerte nicht gelten. Und zwar folgende:
Für alle anderen alten Öfen gilt, dass sich die Besitzer möglichst schon in diesem Jahr um den Austausch kümmern sollten, denn Schornsteinfeger erwarten 2024 Lieferengpässe.