Notfälle in Ostfriesland  Lebensretter müssen mehr Dienst tun, als sie bezahlt bekommen

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 15.01.2023 19:33 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Einsatzzeit ist Arbeitszeit und wird bezahlt – aber was ist mit der Bereitschaftszeit von Sanitätern? Foto: Nicolas Armer/dp
Einsatzzeit ist Arbeitszeit und wird bezahlt – aber was ist mit der Bereitschaftszeit von Sanitätern? Foto: Nicolas Armer/dp
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Was würden Sie sagen, wenn Ihnen nur ein Teil der Zeit bezahlt würde, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz verbringen müssen? Für Menschen, die professionell Leben retten, ist das Alltag – für Sanitäter.

Ostfriesland - Wie attraktiv sind die Jobs der Leute, die beruflich Leben retten? Es geht um die Arbeitsbedingungen der Sanitäter in der Region. Wussten Sie, dass ihnen nur ein Teil ihrer Dienstzeit bezahlt wird?

Was und warum

Darum geht es: Unter welchen Bedingungen Rettungsdienst-Sanitäter in Ostfriesland arbeiten.

Vor allem interessant für: Rettungskräfte

Deshalb berichten wir: Weil die Rettungsdienste im vergangenen Jahr Personalengpässe hatten und es daher in besonderem Maße auf attraktive Arbeitsbedingungen ankommen dürfte.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Die Corona-Pandemie war für Rettungskräfte wenig komfortabel. Nicht nur, weil sie stundenlang FFP2-Masken tragen mussten und erhöhten Ansteckungsrisiken ausgesetzt waren. Der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle Ostfriesland, Tomke F. Albers, berichtete im November von einem „monatelangen nervenaufreibenden Einsatz“ seiner Belegschaft im Jahr 2022. Nur so habe „das Alltagsgeschäft insbesondere im Krankentransport so organisiert werden“ können, „dass die Notfallrettung zwar definitiv über Wochen an ihre Grenzen gekommen ist, aber nicht gefährdet war“.

Auf das zusätzliche Engagement der Rettungskräfte kam es an

Seine Regionalleitstelle koordiniert die Einsätze in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund. Albers berichtete weiter: „Die drei Geschäftsführer der Rettungsdienste und ihre Rettungswachenleiter haben alles Menschenmögliche gemacht, um die (noch) vorhandenen Ressourcen (MitarbeiterInnen) so optimal wie möglich aber auch nicht über alle Maßen und unter Beachtung der Erhaltung der Gesundheit einzusetzen.“ Diese Situation habe „durch das persönliche und vor allen freiwillige zusätzliche Engagement von vielen pflichtbewussten MitarbeiterInnen“ gemeistert werden können.

Von einer Rettungskraft aus dem Landkreis Leer hat unsere Redaktion erfahren, dass sie schon im Normalzustand 45 Stunden pro Woche arbeiten müsse, aber nur 38,5 Stunden bezahlt bekomme. Daraufhin ging eine Presseanfrage an die Kreisverwaltungen Aurich, Leer und Wittmund sowie die Stadtverwaltung Emden – die Träger der Rettungsdienste. Eine Frage lautete: „Wieviele Stunden pro Woche arbeiten Rettungskräfte in Ihrem Zuständigkeitsbereich und bekommen sie ihre Arbeitszeit 100-prozentig bezahlt?“

So viel Zeit müssen Rettungskräfte unbezahlt opfern

Die Auricher Kreisverwaltung antwortete: „Die wöchentliche Arbeitszeit im Rettungsdienst beträgt entsprechend der tariflichen Regelung 48 Stunden, wobei hierin auch ein Teil (unbezahlte) Bereitschaftsdienstzeit von 9 Stunden enthalten ist. Es werden also 39 Stunden vergütet, wie im öffentlichen Dienst üblich.“

Ähnlich lautete die Antwort der Wittmunder Kreisverwaltung: „Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt tariflich geregelt im Rettungsdienst 48 Stunden. In dieser Arbeitszeit ist auch ein Teil (unbezahlte) Bereitschaftsdienstzeit von 9 Stunden enthalten. Es werden also 39 Stunden, wie im öffentlichen Dienst üblich, bezahlt. Hier ist auch zu bedenken, dass Rettungsdienstmitarbeiter nicht den ganzen [Dienst] in einer Tour Einsätze fahren, sondern hier auch einmal mehr, mal weniger großer Anteil an ,freier’ Zeit vorhanden ist, an dem keine Arbeiten im Rettungsdienstbereich ausgeführt werden müssen (eine Art Wartezeit, nachts zum Beispiel Ruhezeit).“

Unterschiedliche Tarifverträge im Rettungsdienst

Die Leeraner Kreisverwaltung hat darauf hingewiesen, dass es im Rettungsdienst unterschiedliche Tarifverträge geben könne. Neben dem des öffentlichen Dienstes beispielsweise den DRK-Reformtarifvertrag oder Haustarife. Im Kreis Leer gilt demnach: „Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Aufgrund eines Anteils an Arbeitsbereitschaft in dieser Arbeitszeit verlängert sich diese auf 45 Wochenstunden.“

Die Stadtverwaltung Emden informiert: „Der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) erlaubt für den Rettungsdienst eine zulässige täglich Arbeitszeit von 12 Stunden, wenn Bereitschaftszeiten anfallen. Diese Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet, wobei die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert), sodass die (regelmäßige) tatsächliche Arbeitsleistung der Mitarbeitenden innerhalb dieser verlängerten Anwesenheitszeit durchschnittlich 39 Stunden [...] wöchentlich nicht überschreiten darf.“

Sind Bereitschaftszeit-Regelungen angemessen – und sind sie attraktiv?

Aus Arbeitnehmersicht betrachtet, ist auch die Bereitschaftszeit eine Zeit, welche die Rettungskräfte am Arbeitsplatz verbringen müssen. Das ist ein Unterschied zu Jobs, in denen es ausschließlich Arbeitszeit gibt, die klassisch bezahlt wird. Mit Blick auf die Personalengpässe, die der Regionalleitstellen-Chef geschildert hat, stellt sich zudem die Frage, wie viele Bereitschaftszeiten zwischen den Einsätzen faktisch bleiben?

Tomke F. Albers hatte außerdem darauf hingewiesen: „Wir fahren eine Mehrzweckfahrzeug-Strategie, die besagt, dass die Rettungswagen auch als Krankentransportwagen eingesetzt werden können und müssen, um die anfallenden Transporte bedienen zu können.“ Das heißt, dass die Sanitäter eben nicht nur im Einsatz sind, wenn ein Notfall gemeldet wird. Sie müssen vielmehr auch Krankentransporte fahren, was die Bereitschaftszeiten im Unterschied zu reinen Rettungsdienst-Teams zumindest schrumpfen lässt – sofern überhaupt Bereitschaftszeit übrigbleibt.

Außerdem wirken sich die überlangen Dienstzeiten durch Bereitschaftsanteile auf das Schichtsystem aus. Acht Stunden an fünf Tagen pro Woche reichen nicht, um auf 45 oder 48 Stunden zu kommen. Werden Zwölf-Stunden-Schichten gefahren, genügen vier Tage, um die Wochendienstzeit zu erfüllen. Wenn die Mehrzweckfahrzeuge mit Rettungseinsätzen und Krankentransporten aber weitgehend ausgelastet sind und folglich keine oder kaum Bereitschaftszeit bleibt, dann stellt sich die Frage: Wie gut ist die Konzentration, wenn es nach elf Stunden bei einem Notfall um Leben und Tod geht?

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