Urteil rechtskräftig  59 kinderpornografische Dateien bei Mann aus Aurich gefunden

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 19.01.2023 09:53 Uhr | Lesedauer: ca. 1 Minute
Das Berufungsverfahren sollte vor dem Auricher Landgericht stattfinden. Foto: Ortgies
Das Berufungsverfahren sollte vor dem Auricher Landgericht stattfinden. Foto: Ortgies
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2021 fanden Polizeibeamte 59 kinderpornografische Dateien bei einem 35-jährigen Auricher. 2022 wurde er zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Am Mittwoch sollte es die Berufung geben.

Aurich - Ein 35-jähriger Auricher hat die Chance seiner Berufung gegen ein Urteil des Auricher Schöffengerichts wegen des Besitzes von 59 kinderpornografischen Dateien ungenutzt verstreichen lassen. Am Mittwochmorgen ist er nicht zu der Verhandlung vor dem Auricher Landgericht erschienen. Sein Verteidiger Aleksandar Adamovic hat alles versucht, um ihn aufzutreiben. Er telefonierte und sah im benachbarten Amtsgerichtsgebäude nach, ob sich sein Mandant versehentlich dort hinbegeben hatte – vergeblich.

Die Berufung wurde verworfen. Somit ist das Urteil des Auricher Schöffengerichts von August 2022 rechtskräftig. Es verurteilte den Geständigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Dateien sind bei einer Wohnungsdurchsuchung im November 2021 auf seinem Handy und seinem Laptop gefunden worden. Als Auflage muss er 3000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund bezahlen. Die Bewährungsstrafe des bisher unbescholtenen Fabrikarbeiters beträgt drei Jahre. Das Urteil basiert auf der seit Juli 2021 geltenden Verschärfung des Gesetzes.

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