Einbruch, Überfall und Drogenbesitz Friesoyther muss nicht sofort in Haft
Der junge Mann war in Kampe am Überfall auf eine Bäckerei beteiligt gewesen, war in Ramsloh in eine Tankstelle eingebrochen, und die Polizei hatte Drogen bei ihm gefunden. Er bekam eine letzte Chance.
Friesoythe/Kampe/Cloppenburg/Oldenburg - Nach einem Überfall auf eine Bäckerei in Kampe, dem Einbruch in eine Tankstelle in Ramsloh und Drogenbesitz musste sich ein 19-Jähriger aus Friesoythe vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Für all seine Straftaten geht der junge Mann noch nicht sofort ins Gefängnis. Das Gericht räumte dem Angeklagten am Donnerstag noch eine Vorbewährung ein. Sechs Monate lang soll kontrolliert werden, wie sich der 19-Jährige entwickelt. Dann erst entscheidet sich, ob die vom Cloppenburger Jugendgericht verhängte Strafe von 14 Monaten Jugendstrafe tatsächlich verbüßt werden muss.
Der Angeklagte kann sich eine Bewährungsstrafe quasi selbst verdienen. Er ist den Feststellungen zufolge auf einem guten Weg. Das war früher ganz anders gewesen. 2020 hatte der Friesoyther in Kampe eine Bäckerei überfallen, war dabei aber kläglich gescheitert. „Geld her!“, hatte er gerufen, eine Mitarbeiterin des Geschäftes hatte aber „Nö“ gesagt. Ohne Beute hatte sich der junge Mann damals zurückgezogen. 2021 war der Angeklagte im Saterland in eine Tankstelle eingebrochen, 2022 waren bei dem damals 19-Jährigen Drogen gefunden worden.
Gericht will guten Weg nicht verbauen
Dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht hatte all das gereicht für die Verhängung einer Gesamtstrafe. Wegen des Drogenbesitzes wurde der 19-Jährige unter Einbeziehung der Urteile für den Überfall und den Einbruch zu einer Strafe von 14 Monaten Haft verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte über seinen Anwalt Berufung eingelegt.
Ziel war wohl, doch noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Das klappte vor dem Landgericht in Oldenburg zwar nicht auf Anhieb, könnte aber noch etwas werden. Der Friesoyther hat sich den Feststellungen zufolge in der jüngster Zeit gut geführt. Seit 1. Oktober hat er einen Ausbildungsplatz. Die Oldenburger Berufungskammer wollte dem 19-Jährigen diesen guten Weg nicht mit einer sofortigen Vollstreckung der Haftstrafe verbauen. Deswegen bekam der junge Friesoyther jetzt die Chance, sich sechs Monate lang zu bewähren. Versagt er, geht es direkt ins Gefängnis.