Sexuelle Nötigung  63-Jähriger soll Auszubildende einer Bäckerei begrapscht haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 20.01.2023 14:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Berufungsverfahren am Landgericht Aurich verlief zugunsten des Angeklagten. Foto: Ortgies
Das Berufungsverfahren am Landgericht Aurich verlief zugunsten des Angeklagten. Foto: Ortgies
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In erster Instanz war ein 63-Jähriger zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er soll die Auszubildende einer Bäckerei sexuell genötigt haben. Der Mann ging in Berufung – mit Erfolg.

Aurich - Freispruch für einen 63-Jährigen aus Moormerland, der wegen zweifacher sexueller Nötigung angeklagt war: Im Berufungsverfahren vor dem Auricher Landgericht wurde am Freitag das erstinstanzliche Urteil des Leeraner Schöffengerichts vom 17. Mai 2022 aufgehoben. Das hatte den Berufskraftfahrer, der unter anderem Militärzubehör nach Spanien fährt, zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Für den bisher unbescholtenen Angeklagten ging es um viel: „Meine ganze Karriere steht auf dem Spiel. Dann darf ich keine militärischen Sachen mehr fahren“, verdeutlichte er der vierten Kleinen Strafkammer.

„Strecken Sie das Gesäß heraus“

Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, am 29. August 2020 eine Auszubildende zur Bäckereifachverkäuferin in der Bäckereifiliale im Combi-Verbrauchermarkt Rudolf-Eucken-Straße in Warsingsfehn angefasst zu haben. Als Stammkunde soll er wie so oft eine Tasse Kaffee getrunken haben. Als die Auszubildende gegen 19 Uhr nach draußen ging, um auf der Terrasse die Stühle anzuketten, soll er ihr gefolgt sein. „Beugen Sie sich mehr vor und strecken Sie das Gesäß heraus“, soll er sie aufgefordert und ihr eine Hand auf den Po gelegt haben. Nach ihrer Aufforderung, er solle das unterlassen, sonst würde sie schreien, begab er sich laut Anklage wieder nach drinnen, trank seinen Kaffee aus und ging.

Eine knappe Stunde später soll er zurückgekehrt sein und die Auszubildende in eine schwer einsehbare Nische gezogen haben. Dort soll er unter anderem ihre Brüste berührt haben. „Stell‘ dich nicht so an, du willst es doch auch“, soll der Täter geäußert haben. Er ließ ab, weil er die Stimmen der Combi-Mitarbeiter hörte, die Feierabend machten. Dem mutmaßlichen Opfer soll er mit folgenden Worten gedroht haben: „Ich mache Dir das Leben zur Hölle, wenn du jemandem davon berichtest.“

„Ich habe nichts zu verbergen“

Einige Tage später hat sich die Auszubildende ihrem Freund offenbart, der ihr zu einer Anzeige geraten hat. Sie war einen Monat lang krankgeschrieben, litt unter Schlafstörungen und musste Medikamente nehmen.

Der Angeklagte signalisierte, sich persönlich zu den Vorwürfen äußern zu wollen. „Ich habe nichts zu verbergen“, erklärte er. Er habe sich in der Filiale häufig am Wochenende mit Kollegen zum Kaffeetrinken getroffen, wenn er von seinen Fahrten zurückgekehrt sei. Sein Verhältnis zu der Auszubildenden umriss der korpulente Mann lakonisch: „Sie war auf der einen Seite der Theke, ich auf der anderen Seite, das war alles.“ Man habe gelegentlich ein bisschen rumgescherzt, aber ohne Anzüglichkeiten.

„Ich bin aus allen Wolken gefallen“

An den Tattag konnte sich der 63-Jährige nicht mehr genau erinnern. Er nahm an, er habe sich dort wie gewöhnlich mit seinem Kollegen zum Schnacken auf einen Kaffee getroffen. Ein Chatverlauf bestätigte das. „Ich gehe jetzt zu Combi“, schrieb er um 17.38 Uhr an seinen Kumpel. Normalerweise hätten sie dort eine gute Stunde zusammen gesessen. Um 20 Uhr habe er freitagabends immer zusammen mit weiteren Personen bei seiner Mutter Tee getrunken – „ein Ritual“.

Die Polizei konfrontierte ihn im September mit den Vorwürfen. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, erinnerte sich der Angeklagte. Zum Namen des mutmaßlichen Opfers sei ihm keine Person eingefallen, bis sein Kollege auf die Auszubildende getippt habe. Sie hätten sich in die Bäckerei-Filiale begeben und sich bei der Geschäftsführerin erkundigt.

Mutmaßliches Opfer kann sich nicht mehr genau erinnern

Der Beschuldigte leidet seither unter Schlafstörungen. Bei der Arbeit unterlaufen ihm Fehler. „Das hat mich unheimlich heruntergezogen“, meinte er. In der Filiale oder dem Verbrauchermarkt sei er nie wieder gewesen.

Das mutmaßliche Opfer, eine 26-Jährige aus Bunde, signalisierte im Zeugenstand sofort, „nicht mehr viel sagen zu können“. „Weil ich nach dem Amtsgericht damit abgeschlossen habe“, begründete sie. Während ihrer detailarmen Aussage verwies sie noch mehrmals darauf. Sie erklärte, der Angeklagte sei für sie zur Tatzeit ein „Opa-Ersatz“ gewesen. Man habe sich gut verstanden. Über den Vorfall auf der Terrasse wisse sie nichts Genaues mehr.

„Für eine Verurteilung wird das hier nicht reichen“

„Nach Feierabend kam es wirklich zu dem Überfall“, fuhr sie fort. Sie sei nach hinten in die Nische gezogen und angefasst worden – „ich konnte mich nicht wehren, ich war wie erstarrt“. Den Täter habe sie zunächst nicht an der Stimme erkannt. Erst als er in einem Lichtkegel stehend die Drohung äußerte, habe sie ihn erkannt. Wie sich die Situation aufgelöst habe, wisse sie nicht mehr genau. Zahlreiche Nachfragen, Vorhalte aus der Akte durch den Richter und die Betrachtung des mutmaßlichen Tatorts auf Fotos erbrachten keinen weiteren Erkenntnisgewinn.

Nach einer Zwischenberatung mit den Schöffen gab der Vorsitzende Richter Björn Raap die Einschätzung der Kammer bekannt: „Für eine Verurteilung wird das hier nicht reichen, was sie abliefert.“ Die weiteren Zeugen wurden nach Hause geschickt. Die Staatsanwältin sah das genauso: „Der Tatvorwurf hat sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewahrheitet.“ Wie Verteidiger Folkert Adler plädierte sie auf Freispruch.

Die Kammer beurteilte die Einlassung des Angeklagten als „plausibel und lebensnah berichtet“. „Dass Sie mit uns gesprochen und Rückfragen zugelassen haben, war ein wichtiger Punkt in der Waagschale“, führte Raap aus. Der Auftritt des mutmaßlichen Opfers trage eine Verurteilung frei von Zweifeln nicht.

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