Leezdorfer verurteilt Hohe Geldstrafe nach stümperhaften Pflasterarbeiten
Nicht zur Verhandlung am Amtsgericht zu kommen, hat einem Leezdorfer nichts gebracht – im Gegenteil. Per Post wird ihm nun das Urteil zugeschickt. Foto: Ortgies
Ein Leezdorfer soll Arbeiten nur teilweise und stümperhaft ausgeführt haben. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt – in Abwesenheit.
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