Tarifverhandlungen  Ostfriesische Rettungskräfte demonstrieren in Potsdam

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 23.01.2023 21:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beginnen am 24. Januar in Potsdam. Bereits am Tag zuvor wurde die Forderung nach 10,5 Prozent mehr Lohn in Hamburg erhoben. Ostfriesische Rettungskräfte fahren zum Verhandlungsauftakt nach Potsdam. Foto: Marks/dpa
Die Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beginnen am 24. Januar in Potsdam. Bereits am Tag zuvor wurde die Forderung nach 10,5 Prozent mehr Lohn in Hamburg erhoben. Ostfriesische Rettungskräfte fahren zum Verhandlungsauftakt nach Potsdam. Foto: Marks/dpa
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Um die Attraktivität von Jobs im Rettungsdienst geht es ab Dienstag in den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst. Aus Ostfriesland fährt eine Delegation nach Potsdam, um zu demonstrieren.

Ostfriesland/Potsdam - Bei den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst fordert die Gewerkschaft Ver.di „10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 500 Euro pro Monat“. Die Verhandlungen, die am Dienstag in Potsdam beginnen, betreffen unter anderem Beschäftigte von Krankenhäusern und Rettungsdiensten, die in öffentlicher Hand sind beziehungsweise nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) bezahlt werden. Deshalb wollen Rettungskräfte aus den Landkreisen Aurich und Wittmund sowie der Stadt Emden am 24. Januar in der Brandenburger Landeshauptstadt demonstrieren. Das Rettungsdienst-Unternehmen im Landkreis Leer gehört hingegen dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), das einen eigenen Tarifvertrag hat.

Was und warum

Darum geht es: Um den Beginn der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die am Dienstag in Potsdam beginnen.

Vor allem interessant für: Rettungskräfte

Deshalb berichten wir: Weil Rettungskräfte aus Ostfriesland nach Potsdam reisen, um für ihre Interessen zu kämpfen.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Timo Niebuhr ist im Landkreis Aurich beim Rettungsdienst tätig. Wenn er mit seinen Kollegen nach Brandenburg fährt, geht es ihm nicht ausschließlich um mehr Geld, berichtet er – sondern auch darum, dass die Wochenarbeitszeit von 48 auf 44 Stunden gesenkt wird. Bezahlt werden ohnehin nur 39 Stunden, wie die Kreisverwaltungen Aurich und Wittmund kürzlich auf Anfrage unserer Zeitung eingeräumt haben. Die Auricher Kreisverwaltung schrieb: „Die wöchentliche Arbeitszeit im Rettungsdienst beträgt entsprechend der tariflichen Regelung 48 Stunden, wobei hierin auch ein Teil (unbezahlte) Bereitschaftsdienstzeit von 9 Stunden enthalten ist.“

Wer trägt die Personalkosten im Rettungsdienst?

Niebuhr ist klar, dass er und seine Kollegen bei den Tarifverhandlungen ansetzen müssen: „Das können die regionalen Arbeitgeber nicht selbst entscheiden, sondern sie sind an den Tarifvertrag gebunden.“ Im Rettungsdienst gebe es im Unterschied zu anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes aber eine Besonderheit: Die Kosten würden von den Krankenkassen getragen, so dass beispielsweise die Löhne letztlich gar nicht von den Landkreisen und Städten bezahlt werden müssten. Der Ver.di-Bundesvorstand sieht das auch so: „Der Rettungsdienst wird über die Krankenkassen refinanziert.“

Heißt das, dass Sanitäter – auf tarifvertraglicher Basis – mehr Geld verdienen und weniger Zeit verschenken könnten, ohne dass Rettungsdienst-Unternehmen in öffentlicher Hand mehr Geld ausgeben müssten? Die Leeraner Kreisverwaltung, die den Rettungsdienst ans DRK vergeben hat, erklärte kürzlich: „Die Kostenträger erkennen unterschiedliche Zeiten und Beträge an, je nachdem, ob es sich um den DRK-Reformtarifvertrag handelt oder um den TVÖD oder um eine Haustarifregelung.“

Krankenkassen berücksichtigen Tarife bei Kosten-Verhandlungen

Kostenträger sind die Gesetzlichen Krankenkassen. Auf deren Seite verhandeln die AOK und der Verband der Ersatzkassen (VdEK) federführend. Auf Anfrage unserer Zeitung hat der VdEK geantwortet und die AOK hat sich der Antwort angeschlossen: „Selbstverständlich werden Tarife bei den Verhandlungen der Kosten zwischen den Krankenkassen und dem Landkreis berücksichtigt. Aber es gibt keine 1:1-Abrechnung von Selbstkosten der Arbeitgeber. Beispielsweise werden die Budgets verhandelt, wenn die Tarifentwicklungen noch nicht exakt bekannt sind.“

Auch wenn die tarifvertraglich verursachten Personalkosten nicht 1:1 übernommen werden – sie werden bei den Verhandlungen zwischen Krankenkassen und den Rettungsdienstträgern „berücksichtigt“. Ist es dann womöglich für die Rettungskräfte nachteilig, dass ihre Tarife mit denen für Berufsgruppen ausgehandelt werden, für welche die öffentlichen Arbeitgeber keine Kostenersätze bekommen?

Schon vor Tarifrunde wurde über Rettungsdienst-Themen verhandelt

Landkreise und Städte werden bei den Tarifverhandlungen von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertreten. Unsere Zeitung wollte von der Vereinigung wissen, ob es neben den Löhnen auch um die Arbeitszeiten beziehungsweise Bereitschaftszeiten geht. Antwort der VKA: „Bislang haben die Gewerkschaften keine Forderungen hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Arbeitszeiten für die Beschäftigten im Rettungsdienst gestellt.“ Ver.di bestätigt: „Es ist eine ,reine’ Entgeltrunde mit der Forderung nach 10,5 Prozent mehr Entgelt, mindestens jedoch 500 Euro pro Monat.“

Die Arbeitgeber-Vereinigung weist darauf hin, dass vor der Tarifrunde mit den Gewerkschaften „bereits mehrere Gespräche zu rettungsspezifischen Themen stattgefunden“ hätten. Was wird dann aus der Forderung, die Arbeitszeit inklusive der Bereitschaftszeit um vier Stunden pro Woche zu senken? Ver.di antwortet: „In der Tarifauseinandersetzung 2020 mit der VKA gab es die Zusage, zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst bis zur nächsten Tarifrunde (also 2023) Gespräche zu führen, um zu einer Lösung zu kommen. Dies ist jetzt leider vor Verhandlungsauftakt nicht gelungen.“ Ob und wie das in die Verhandlungen einfließe, „entscheidet das gewählte Gremium unserer ehrenamtlichen Kolleg*innen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes der Kommunen und des Bundes, unsere Bundestarifkommission“.

DRK will als Arbeitgeber attraktiver werden – und senkt Arbeitszeit

Mit dem DRK hat Ver.di die Tarifverhandlungen bereits im Dezember abgeschlossen und eine Absenkung der verlängerten Arbeitszeit vereinbart – wobei beim DRK bisher eine Verlängerung auf bis zu 45 Stunden pro Woche inklusive Bereitschaftszeit möglich ist. Nochmal zum Vergleich: Bei den Rettungsdiensten im Öffentlichen Dienst sind es 48 Stunden. DRK-Generalsekretär Christian Reuter sagte zum Abschluss der Tarifverhandlungen: „Die vorgesehene stufenweise Absenkung auf 42 Stunden wird das DRK als Arbeitgeber noch attraktiver machen.“

Der ostfriesische Rettungsdienstler Timo Niebuhr geht davon aus, dass am Dienstag rund 20 Kollegen aus den Kreisen Aurich und Wittmund sowie der Stadt Emden mit ihm in Potsdam für höhere Löhne demonstrieren werden. Und mit der Hoffnung, dass doch noch bezüglich der Arbeitszeit verhandelt wird.

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