In Lebenshilfe-Einrichtung  74-Jähriger wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 24.01.2023 18:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Landgericht Aurich ist am Dienstag das Urteil im Prozess um Vergewaltigungen in einer Lebenshilfe-Einrichtung gefallen. Foto: Ortgies
Am Landgericht Aurich ist am Dienstag das Urteil im Prozess um Vergewaltigungen in einer Lebenshilfe-Einrichtung gefallen. Foto: Ortgies
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Urteil im Prozess um erzwungenen Oralsex in einer Lebenshilfe-Einrichtung in Leer: „Wir müssen die Allgemeinheit vor Ihnen schützen“, sagte der Richter und gab das Strafmaß und die Folgen bekannt.

Aurich - Im Prozess um erzwungenen Oralsex in einer Lebenshilfe-Einrichtung in Leer ist das Urteil gefallen. Der 74-jährige Angeklagte wurde von der dritten Großen Strafkammer des Auricher Landgerichts wegen zweifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.

Die Taten ereigneten sich im September 2021. Das hat der Angeklagte über seinen Anwalt Folkert Adler eingeräumt. Psychiatrische Gutachter bescheinigten dem 74-Jährigen eine mittelgradige Intelligenzminderung, die ihn auf die Stufe eines Vorpubertären stellt, sowie eine erhebliche Verhaltensstörung. Der Mann ist bereits in den Jahren 1974 und 2002 als Sexualtäter in Erscheinung getreten. Eine operative Kastration 1976 hat keinen Erfolg erzielt. Die Vergewaltigungen waren ans Licht gekommen, weil der Mutter und der Heimleitung Hämatome am Körper des 44-jährigen Opfers aufgefallen sind.

„Dabei wendete er Gewalt an“

„Sie waren zum Tatzeitpunkt Zimmer an Zimmer untergebracht“, rekapitulierte der Vorsitzende Richter Michael Herrmann in der Urteilsbegründung die Situation in der Wohngruppe. Zwischen dem Täter und der 44-Jährigen, die vom Intellekt her einer 17-Jährigen gleichstand, hatte sich eine Art Beziehung entwickelt. Die Geschädigte war geistig und körperlich beeinträchtigt, sie ging am Rollator und hatte dem 74-Jährigen nichts entgegenzusetzen. Inzwischen ist sie unerwartet verstorben.

Kurz vor den Taten jeweils nach Mitternacht hat der Angeklagte die Frau mit Hallo-Rufen auf sich aufmerksam gemacht. Er holte sie ab, „man fand sich“, so der Richter, im gegenüberliegenden Badezimmer wieder, wo es zur oralen Vergewaltigung des Opfers gekommen sei. „Dabei wendete er Gewalt an“, ist sich Herrmann sicher.

Außerdem vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen

Die Kammer ging davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt, aber nicht aufgehoben gewesen ist. Denn zur Tatbegehung hat er sich gezielt die Stunden herausgesucht, in denen mit keiner Störung durch das Personal zu rechnen war. Zu seinen Gunsten wertete sie das Geständnis sowie die Tatsache, dass zwischen den beiden einmal eine Beziehung bestanden hat. Gegen den Angeklagten sprachen nach Auffassung des Gerichts seine einschlägigen Vorstrafen, seine Übergriffigkeit im geschützten Bereich der Einrichtung sowie die Ausnutzung der körperlichen und geistigen Einschränkungen des Opfers.

In das Strafmaß eingeflossen ist vorsätzliche Körperverletzung in zwei weiteren Fällen: Der Angeklagte hat in der Einrichtung zwei Seniorinnen im Alter von 78 und 79 Jahren geschlagen, so dass sie Hämatome erlitten. Auch das hatte er eingeräumt.

„Wir müssen die Allgemeinheit vor Ihnen schützen“

Inzwischen hat sich der Gesundheitszustand des 74-Jährigen verschlechtert. Er leidet an einer fortschreitenden Demenz. Ein Gutachter ging davon aus, dass er bald nicht mehr mobil sein wird.

„Wir müssen die Allgemeinheit vor Ihnen schützen. Sie sind krankhaft und haben eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit“, wandte sich Herrmann zum Schluss an den Angeklagten, der das Urteil ohne Regungen entgegengenommen hat. Die Unterbringung, verdeutlichte er ihm, dauere deshalb nach Maßgabe der heutigen Verurteilung fort.

Allerdings ist für den 74-Jährigen mit dem Urteil bald ein Ende seines Aufenthalts in dem psychiatrischen Krankenhaus in Sicht. Er lebt dort bereits seit einem Jahr, ohne dass es zu weiteren Vorfällen gekommen ist. Das wird ihm angerechnet. Zur Halbstrafe, so will es das Gesetz, könnte er dann auf Bewährung entlassen werden. Das wäre in drei Monaten. Anschließend soll er in einem betreuten Männerwohnheim „mit geschlossenen Türen“, so Herrmann, untergebracht werden.

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