Urteil am Amtsgericht 21-Jähriger soll Schwester mit dem Tode bedroht haben
Hat er es getan, ja oder nein? Weil ihm ihr Lebenswandel nicht gefallen hat, soll ein 21-Jähriger in Aurich seine Schwester mit dem Tod bedroht haben. Für das Gericht war es aber kein eindeutiger Fall.
Aurich - Bedrohte ein 21-jähriger Syrer seine Schwester in Aurich mit dem Tode, weil ihm ihr Lebenswandel nicht gefallen hat? Gänzlich klären ließ sich der undurchsichtige Sachverhalt bei der Verhandlung um Nötigung vor dem Auricher Jugendrichter nicht. Sie endete für den Angeklagten mit einem Freispruch.
„Ganz von Ihrer Unschuld bin ich nicht überzeugt“, meinte Richter Simon Breuker am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte im letzten Wort noch etwas von einem „harmlosen Spaß“ gemurmelt, nachdem er zuerst im Brustton der Überzeugung vorgetragen hatte: „Die Sache, die mir vorgeworfen wurde, stimmt gar nicht.“
„Nein, ich habe keine Angst“
Der Staatsanwalt legte dem Angeklagten zur Last, am 29. Juli 2022 gegenüber zwei Freundinnen der Schwester geäußert zu haben, er werde sie umbringen, wenn sie nach Aurich zurückkehre. „Es ist über meinen Bruder etwas gesagt worden, und ich habe es geglaubt“, ließ sich die mutmaßlich Geschädigte ein. Zu Hause sei viel Stress gewesen. „Mit ihm selbst habe ich nicht gesprochen“, sagte die 20-Jährige. Sie habe von der Drohung in der Schule erfahren.
Dass sie damals nicht nach Aurich zurückgekehrt sei, habe andere Gründe gehabt. „Nein, ich habe keine Angst, wir sind zusammen aufgewachsen“, bekundete die junge Frau auf die Frage, ob sie eine solche Drohung ernst genommen hätte.
Großmutter ging zur Polizei
Inzwischen wohnen der Angeklagte und seine Schwester wieder zusammen bei ihrer Oma. Auf Nachfrage von Verteidiger Aleksandar Adamovic bekräftigte die Zeugin: „Dort ist alles okay.“ Die drei sind 2015 gemeinsam nach Deutschland gekommen.
Ihre Großmutter erzählte, sie habe gesehen, wie ihre Enkelin hinausgerannt sei. Sie selbst sei zwei oder drei Tage später zur Polizei, weil sie nicht gewusst habe, wo ihre Enkelin hingegangen sei. Über den Angeklagten sagte sie aus: „Er hat gesagt, dass er nie vorhatte, sie zu bedrohen oder zu schlagen.“
Staatsanwalt verwies auf fehlenden Nötigungserfolg
Wie die mutmaßlich Geschädigte hob die Großmutter die gegenwärtige Harmonie hervor. „Wir leben in einem Haushalt und haben kein Problem“, betonte sie.
Weitere Zeugen sind nicht geladen worden. Der Staatsanwalt verwies auf den fehlenden Nötigungserfolg, denn die Schwester habe angegeben, vor ihrem Bruder keine Angst zu haben. Wie die Verteidigung plädierte er auf Freispruch.
„Ich kann mir vorstellen, dass der Satz tatsächlich gefallen ist“, meinte Breuker in der Urteilsbegründung kritisch. Was genau geschehen sei, wisse er nicht – „dann muss ich sie freisprechen“, begründete er die Rechtsfolge. Der Richter ließ es sich nicht nehmen, dem 21-Jährigen „rein präventiv“ mitzugeben: „So etwas ist nicht mit unserem Gesetz in Deutschland vereinbar und wäre strafbar.“