Justiz  Stieftochter sexuell missbraucht und dann geschlagen?

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 27.01.2023 17:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg verzögert sich. Foto: Höffmann
Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg verzögert sich. Foto: Höffmann
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Eine Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht gegen den Mann aus Friesoythe verzögert sich. Weitere Zeugen sind nötig. Das mutmaßliche Opfer schweigt.

Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Vor drei Jahren hat ein 54 Jahre alter Mann aus Friesoythe seine damals 14-jährige Stieftochter sexuell missbraucht. Dafür war der Angeklagte rechtskräftig zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Aber hat der Friesoyther drei Jahre später seiner Stieftochter auch einen Faustschlag ins Gesicht versetzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit das Oldenburger Landgericht. Dort will der Angeklagte ein erstes Urteil des Cloppenburger Jugendgerichtes in der Körperverletzungs-Sache ungeschehen machen.

Das Cloppenburger Gericht war nicht nur davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte früher seine Stieftochter sexuell missbraucht hat, sondern auch davon, dass er sie im vergangenen Jahr geschlagen hat. Deswegen hatte das Cloppenburger Gericht den Angeklagten wegen der aktuellen Körperverletzungs-Sache zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der Friesoyther will aber nicht ins Gefängnis.

Weitere Zeugen müssen gehört werden

Eine Entscheidung darüber hätte in Oldenburg schon gefällt werden sollen. Die Berufungsverhandlung verzögert sich aber, weil weitere Zeugen gehört werden müssen. Wie berichtet, ist das Problem in dem Verfahren, dass die heute 17-jährige Stieftochter des Angeklagten im Verfahren die Aussage verweigert. Nach der mutmaßlichen Attacke hatte sie gegenüber der Polizei, dem Jugendamt und Betreuern einer Wohngruppe aber von den Schlägen berichtet.

Weil die 17-Jährige heute aber schweigt, dürfen die Angaben gegenüber der Polizei nicht mehr verwendet werden, wohl aber die gegenüber dem Jugendamt und den Betreuern der Wohngruppe. Gestern nun haben eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Betreuer der Wohngruppe bestätigt, dass die 17-Jährige von den Schlägen berichtet hätte. Nun sollen weitere Betreuer gehört werden. Auch sie sollen von der 17-Jährigen über die Schläge informiert worden sein.

Verteidigung geht davon aus, dass die 17-Jährige lügt

Nur über Dritte (Jugendamt und Betreuer) lässt sich der Fall klären. Und er muss geklärt werden – allein schon von Amts wegen. Auch wenn es der 17-Jährigen heute vielleicht nicht mehr recht ist. Die Verteidigung verfolgt in dem Verfahren eine klare Linie. Sie geht davon aus, dass die 17-Jährige lügt und sich Gesichtsverletzungen selbst zugefügt hat. Das alles muss aufgeklärt werden. Die Berufungsverhandlung wird fortgesetzt.

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