Rechner manipuliert? Auricher soll Hunderte Kinder- und Jugendpornos gespeichert haben
Es geht um 660 pornografische Dateien, die ein Auricher gespeichert haben soll. Er sagt jedoch, dass er von ihnen nichts gewusst habe und unter anderem sein Facebook-Profil manipuliert worden sei.
Aurich - Erneut beschäftigte ein Auricher, der 660 kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinen Geräten gehabt haben soll, das Auricher Amtsgericht. Und wieder konnte die Verhandlung nicht beendet werden.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-Jährigen zur Last, sich 546 kinder- und 120 jugendpornografische Dateien beschafft zu haben. Sie wurden nach einer Durchsuchung am 18. März 2021 auf seinem Laptop und seinem Handy sichergestellt.
Hinweis aus den USA erhalten
Der Angeklagte bestritt über seinen Verteidiger Arno Saathoff, die Dateien heruntergeladen zu haben. Sein Mandant besitze keinen Skype-Account mehr, erklärte der Anwalt. Er habe deshalb auch mit Sicherheit am 20. November 2020 keinen benutzt. Insgesamt habe der Auricher Probleme mit seinem Mobiltelefon gehabt. „Die Kamera und Programme öffneten sich selbstständig, sein Facebook-Profil ist manipuliert worden“, so der Verteidiger. Sein Mandant habe vom Vorhandensein der Dateien nichts gewusst. „Ihm war überhaupt nicht bekannt, dass er diese Bilder auf dem Handy besitzt. Er hatte keinen Vorsatz und letztlich kann er nichts weiter dazu sagen“, sagte Saathoff.
Der Verdacht kam ans Licht, weil das Bundeskriminalamt einen Hinweis aus den USA erhalten hatte. Durch Google Skype Video war mitgeteilt worden, dass ein Nutzergerät am 22. November 2020 gegen 17.34 Uhr offenbar eine kinderpornografische Datei hochgeladen hat. Anschlussinhaber der IP-Adresse soll der Angeklagte gewesen sein. Eine Durchsuchung wurde veranlasst.
Laut Verteidiger war Durchsuchung rechtswidrig
Der Verteidiger widersprach der Verwertung der Dateien, weil die Durchsuchung rechtswidrig zustande gekommen sei. Als Grund nannte er, das Bild des Anfangsverdachts sei nicht zur Verfügung gestellt worden. Um welches es sich handelt, konnte nicht geklärt werden.
Der Angeklagte ist derzeit Hausmann. Er arbeitete zuletzt in der Gastronomie, lebt aktuell von Bürgergeld und hat einen Betreuer. In seinem Haushalt wohnt ein Kind, dessen Alter unbekannt blieb.
„In den USA sind Provider verpflichtet, etwaige Verstöße zu melden“
Amtsrichter Meyer schaute zusammen mit den Verfahrensbeteiligten die Ausdrucke der sichergestellten Dateien durch. Er nahm eine Alterseinschätzung der Protagonisten vor und beschrieb die dargestellten Handlungen. Auf einem Bild erkannte der Angeklagte seine Ex-Freundin, was er sogleich kundtat. Saathoff bemängelte die Durchsicht. Ob es sich um Kinder oder Jugendliche handle, sei nicht sicher einschätzbar, begründete er.
„In den USA sind Provider verpflichtet, etwaige Verstöße zu melden. Das Bundeskriminalamt hat Zugriff auf diese Dateien“, berichtete der zuständige Ermittler bei der Polizeiinspektion Aurich. Nach der erfolgten Durchsuchung habe ein Auswertungsprogramm mit künstlicher Intelligenz die sichergestellten Dateien ausgewertet. Danach seien die Ergebnisse mit dem Vorgängerprogramm erneut überarbeitet worden. Der 62-jährige Kriminalhauptkommissar berichtete, auf dem Desktop des Laptops des Angeklagten seien die Dateien unter der Bezeichnung „Neuer Ordner“ abgelegt gewesen.
Neues Tool zur Handyauswertung
Ein neues Tool zur Handyauswertung hat ein weiteres Beweismittel ergeben. Es zeigt den kompletten Handyinhalt an, darunter auch Dateien, die in den Papierkorb geschoben worden sind. Der Inhalt ist erst am Verhandlungstag zur Akte gelangt. Die Prozessbeteiligten nahmen die Ausdrucke in Augenschein.
„Von einem Programm, das kinderpornografische Dateien auf ein Handy lädt, habe ich noch nie gehört“, erklärte der Zeuge. Das war die Frage, weshalb der Prozess vergangenen Februar nicht abgeschlossen werden konnte. Ein Experte vom Landeskriminalamt Niedersachsen ist dazu dieses Mal aber nicht als Zeuge geladen worden.
Handy muss vorgelegt werden
Nach Entlassung des Ermittlers gab der Richter bekannt, für eine Verurteilung wegen Besitzes müsse man nachweisen, dass die Dateien in leicht zugänglicher Weise auf dem Handy gespeichert waren. Dazu benötige man das Handy. Es soll nun aufgetrieben werden.
Die Staatsanwältin sah dieses Erfordernis nicht. „Die Ordner wurden händisch gelöscht und es lag ein Besitz vor. Meiner Ansicht nach ist es nicht notwendig, das Asservat anzusehen.“
Ein neuer Termin wird von Amtswegen angesetzt.