Justiz  Bekiffter Familienvater schläft bei Polizeikontrolle ein

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 31.01.2023 16:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg bestätigte in zweiter Instanz das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg: Der Familienvater muss ins Gefängnis. Foto: Höffmann
Das Landgericht Oldenburg bestätigte in zweiter Instanz das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg: Der Familienvater muss ins Gefängnis. Foto: Höffmann
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Wegen mehrfachen Fahrens unter Einfluss von Drogen muss ein 39-Jähriger aus dem Landkreis Cloppenburg jetzt ins Gefängnis. Zuletzt war er in Schlangenlinien durch das Saterland gefahren.

Saterland/Cloppenburg/Oldenburg - Weil er unter Drogeneinfluss mit dem Auto durchs Saterland gefahren ist, muss ein 39 Jahre alter Familienvater aus Cloppenburg nun für ein Jahr ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Cloppenburg hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das Cloppenburger Urteil wurde verworfen.

Der 39-Jährige ist bereits 13-mal vorbestraft. Die 14. Autofahrt unter Drogeneinfluss führte den Familienvater aus Cloppenburg dann wieder durchs Saterland. Was er dort wollte, ist nicht bekannt. Die Fahrt des Angeklagten war nicht zu übersehen gewesen. Der 39-Jährige fuhr in Schlangenlinien durchs Saterland. Das hatte die Polizei gesehen. Sie stoppte die gefährliche Fahrt des Angeklagten. Der 39-Jährige stand dermaßen unter Rauschgifteinfluss, dass er kaum in der Lage war, die Kontrolle über sich ergehen zu lassen. Polizeibeamte berichteten, dass der Angeklagte immer wieder eingeschlafen war.

Auf der Rückbank des Streifenwagens geschlafen

Am Ende durfte er es sich auf der Rückbank des Streifenwagens gemütlich machen. Dort fiel der 39-Jährige in einen Tiefschlaf. Dem Cloppenburger Amtsgericht hatte das in dem ersten Verfahren um die Drogenfahrt gereicht. Vor dem Hintergrund der 13 Vorstrafen jetzt eine erneute Fahrt unter Drogeneinfluss: Eine Bewährungsstrafe konnte es nicht mehr geben. Ein Jahr Gefängnis und eine Führerscheinsperre von einem Jahr hieß am Ende das Urteil.

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte dann Berufung eingelegt. Er wollte nicht ins Gefängnis. Der 39-Jährige ist seit 20 Jahren hartdrogenabhängig. Er hat es auch schon einmal mit einer Therapie versucht, doch das klappte nicht. Der Angeklagte wurde rückfällig. Jetzt bemühe er sich erneut um eine Therapie, so der Angeklagte in der jetzigen Berufungsverhandlung. Doch es nutzte nichts. Das Landgericht sah keine Anhaltspunkte dafür, was die Annahme einer günstigen Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe hätte rechtfertigen können.

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