Mehrjährige Haftstrafe  Urteil nach Bluttat in Auricher Asylunterkunft

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 31.01.2023 17:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Nach der Bluttat im Integrationsstützpunkt in Aurich-Extum im Mai 2022 wurden Spuren gesichert. Am Dienstag fiel nun im Prozess das Urteil. Foto: Archiv
Nach der Bluttat im Integrationsstützpunkt in Aurich-Extum im Mai 2022 wurden Spuren gesichert. Am Dienstag fiel nun im Prozess das Urteil. Foto: Archiv
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Nach einer Messerattacke in einer Auricher Asylunterkunft im vergangenen Jahr ist das Urteil gefallen. Der 35-jährige Angreifer muss für mehrere Jahre in Haft.

Aurich - Das Urteil im Prozess um versuchten Mord in einer Auricher Asylbewerberunterkunft ist gefallen. Der 35-jährige Angeklagte aus Georgien wurde von der Schwurgerichtskammer des Auricher Landgerichts zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Gericht wertete seine Attacke am 18. Mai vergangenen Jahres mit einem 36 Zentimeter langen Küchenmesser auf einen im Bett liegenden Landsmann als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Opfer im Alter von 29 Jahren überlebte die sieben Stiche in Bauch, Arme und Beine dank einer Notoperation. Der Mann ist derzeit nicht auffindbar. Das Gericht war trotzdem mit der Beweislage zufrieden. „Wir konnten den Abend gut rekonstruieren“, sagte der Vorsitzende Richter Björn Raap in Würdigung der Zeugenaussagen.

„Ich glaube, dass ich die Tat tatsächlich begangen habe“

Der Georgier – er hat bezüglich der Tat eine Erinnerungslücke geltend gemacht, sie aber nicht ausgeschlossen – räumte die Messerattacke im sogenannten letzten Wort gewissermaßen ein. „Ich glaube, dass ich die Tat tatsächlich begangen habe“, sagte er. Es tue ihm wahnsinnig leid. Davor war ihm aber etwas anderes wichtig. „Zuerst möchte ich mich bei den Ärzten bedanken, dass sie das Opfer retten konnten, und ich dadurch kein Mörder geworden bin“, ließ er über seine Dolmetscherin verlauten.

„Wir können keinen Sachverhalt mit Arg- und Wehrlosigkeit feststellen, weil der Mitbewohner ein Streitgespräch geschildert hat, bei dem das Opfer wach war“, begründete Raap am Dienstag die Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Das Gericht sah das angeklagte Mordmerkmal der Heimtücke nicht verwirklicht. „Die flächige Verteilung der Stichwunden deutet laut Rechtsmedizin auf ein dynamisches Geschehen hin. Also war der Geschädigte nicht wehrlos“, führte der Richter diesbezüglich weiter aus.

Drei Promille Alkohol im Blut

Dass der Angeklagte zur Tatzeit gegen 2.10 Uhr drei Promille Alkohol im Blut hatte, veranlasste die Kammer nicht zur Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten. „Wir berücksichtigten, dass Sie jemand sind, der bei drei Promille noch gut funktioniert“, erklärte Raap in Richtung des Angeklagten, der das Urteil mit hängendem Kopf entgegennahm.

Nach den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters Professor Wolfgang Trabert war der 35-Jähriger als Alkoholkranker an den Konsum erheblicher Mengen gewöhnt. Zeugen zufolge hat er vor der Tat zusammen mit dem Opfer, das sein bester Freund war, und seinem Zimmermitbewohner drei Flaschen Wodka geleert, ohne anschließend zu lallen oder zu schwanken.

„Massivität des Angriffs rechtfertigt Freiheitsstrafe“

Die Kammer ging bei dem Angeklagten von einer alkoholischen Enthemmung bei voller Einsichtsfähigkeit aus. Unter anderem schloss sie das aus dem Umstand, dass der offenbar aufgrund eines Streits wütende Angeklagte nicht in das Zimmer des späteren Opfers gestürmt ist, sondern die Tür leise aufgemacht hat.

Der Strafrahmen für versuchten Totschlag beträgt zwei Jahre bis elf Jahre und drei Monate. Für den voll schuldfähigen 35-Jährigen sprach nach Ansicht des Gerichts die alkoholbedingte Enthemmung. Gegen ihn wertete es die Art und Weise der Attacke und die lebensgefährlichen Verletzungen des Opfers – zwei Darmperforationen, die ohne Operation zu einer nach drei bis fünf Tagen tödlichen Sepsis geführt hätten. „Die Massivität des Angriffs rechtfertigt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren“, schloss Raap seine Ausführungen.

Unterbringung in Entzugsanstalt angelehnt

Das Gericht lehnte die Unterbringung des Alkoholkranken in einer Entzugsanstalt aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse ab. Zudem fehle es ihm an einer Perspektive in Deutschland, denn die Verurteilung werde Bemühungen der Ausländerbehörde zur Abschiebung zur Folge haben.

Erster Staatsanwalt Frank Lohmann hatte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung acht Jahre Haft gefordert. Er stellte in seinem Plädoyer das Mordmerkmal der Heimtücke fest. Der Geschädigte sei arg- und wehrlos gewesen: „Er hat nicht mit dem Angriff gerechnet, sonst hätte er die Tür abgeschlossen und wäre nicht im Bett liegen geblieben.“

Die Verteidigerin Sandra Baumann sah für ihren Mandanten eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit als angemessen an. Sie sprach sich zudem für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus.

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