Verfahren am Amtsgericht Aurich 21-Jähriger fand es lustig, Hakenkreuzbilder zu versenden
Ein 21-jähriger Auricher hatte vor drei Jahren unter anderem ein Bild mit Hakenkreuzen in einer Chatgruppe geteilt. Am Dienstag wurde sein Fall am Amtsgericht Aurich verhandelt.
Aurich - Weil er ein Bild mit Hakenkreuzen und die Worte „Sieg Heil“ in einer Whatsapp-Gruppe verschickt hatte, musste sich ein 21-jähriger Berufsschüler am Mittwoch vor dem Amtsgericht Aurich verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Auricher zum einen zur Last, vor drei Jahren mit seinem Smartphone in einer Whatsapp-Gruppe mit 88 Teilnehmern ein Bild mit zwei Hakenkreuzen und der Beschriftung „Ausländer raus“ geteilt zu haben. Zum anderen soll er in dieser Chatgruppe noch am selben Tag eine Textnachricht mit den Worten „Bin raus, Sieg Heil“ gepostet haben. Kennzeichen und Parolen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden, ist verboten.
„Es kann sein, dass ich zu der Zeit ein Mitläufer war“
Der 21-Jährige, dessen Blick während der Verhandlung immer wieder auf den Boden oder die Tischplatte vor ihm wanderte, sagte aus, dass er selber nicht genau wisse, warum er das Bild und die Nachricht verschickt habe. „Es war unsere Art von Humor, von mir und meinen Kollegen“, sagte er. „Es ist absolut dumm, weil ich weiß, dass es verboten ist.“ Diese Aussage war Jugendrichter Simon Breuker zu wenig. „Es ist nicht nur dumm, sondern auch rassistisch“, entgegnete er dem Angeklagten.
Der 21-Jährige versuchte zu verdeutlichen, dass er nicht rassistisch sei, und erzählte von ausländischen Kollegen und Freunden, mit denen er bereits als Kind gespielt habe. Der Jugendrichter verlas daraufhin jedoch weitere, ausländerfeindliche Textnachrichten, die der Angeklagte versendet hatte. Erneut beteuerte der Berufsschüler mit ruhiger Stimme, dass er nicht wisse, warum er die Nachrichten versendet habe. „Es war eine Phase, eben unser Humor. Es kann sein, dass ich zu der Zeit ein Mitläufer war“, sagte er und hielt seinen Kopf gesenkt.
„Ich verurteile keine Gesinnung“
Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe schlug vor, bei der Verurteilung das Jugendstrafrecht anzuwenden. Schließlich sei die Tat bereits drei Jahre her. „In drei Jahren entwickelt man sich“, sagte sie. Außerdem solle der 21-Jährige Arbeitsstunden bei der Tafel oder der Kleiderkammer ableisten, wo er mit der Thematik in Kontakt komme. Außerdem solle er an dem Projekt Jugendbüro (PACE) der niedersächsischen Jugendberufshilfe für junge Menschen teilnehmen. So solle er auf seinem beruflichen Bildungsweg Unterstützung erhalten. Denn die derzeitige Ausbildung zum Metallbauer sei nichts für ihn, wie er zu Beginn der Verhandlung sagte. Er suche nach einem anderen Beruf.
Auch die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, dass der 21-Jährige zur Tatzeit noch ein Heranwachsender gewesen sei und seine Tat gestanden habe. Außerdem stehe er beruflich und privat noch nicht auf eigenen Füßen, weswegen das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. „Sie haben gesagt, dass das Verschicken Mist war, allerdings will ich nicht ihren wahren Humor kennen“, sagte sie zu dem Auricher. Die Staatsanwältin forderte, den Angeklagten zu einer viermonatigen Teilnahme an dem Berufsförderungsprogramm und zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. Dieser Forderung kam Jugendrichter Simon Breuker nach. „Dass die Verwendung der Parole ‚Sieg Heil‘ und Hakenkreuze verboten sind, wissen Sie“, sagte er abschließend zu dem Berufsschüler. „Ich verurteile keine Gesinnung. Das kann, darf und will ich gar nicht. Aber Dinge zu versenden, die das Dritte Reich verharmlosen, ist verboten. Und da muss der Staat drauf reagieren, damit unsere Demokratie weiter funktionieren kann.“