Landgericht Oldenburg fällt Urteil Bad Zwischenahner muss nach Angriff auf Ehefrau in Haft
Er hatte seine Frau aus dem Fenster geworfen, weil sie ihm nachts nichts kochen wollte. Jetzt geht er für die brutale Tat ins Gefängnis.
Bad Zwischenahn/Oldenburg - Zu viereinhalb Jahren Gefängnis ist ein Mann aus Bad Zwischenahn verurteilt worden, der seine Ehefrau aus dem Schlafzimmerfenster im Obergeschoss geworfen hatte, weil sie ihm nachts kein Essen gekocht hatte. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat am Freitag als gefährliche Körperverletzung. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Antrag von Oberstaatsanwalt Thomas Sander.
Ursprünglich war der 40-Jährige wegen versuchten Totschlag angeklagt gewesen. Doch den Willen, die Ehefrau zu töten, habe man nicht feststellen können, so Richter Bührmann. Vielmehr sei es dem Angeklagten darum gegangen, Macht auszuüben. Dazu habe er seine Ehefrau immer erniedrigt. „Das war roh und im höchsten Maße frauenfeindlich“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag.
Vier Meter tief gestürzt
Den Feststellungen zufolge hatte der Bad Zwischenahner seiner Ehefrau zunächst eine Buddha-Figur ins Auge geschlagen, um sie dann aus dem Fenster zu werfen. Die Fallhöhe betrug rund vier Meter. „Hast du dir wehgetan?“, hatte der Angeklagte seiner Frau hinterhergerufen. Das sei mehr als zynisch gewesen, betonte Richter Bührmann.
Nach dem Sturz war der Angeklagte nach draußen geeilt und hatte seine Ehefrau aufgefordert, den durch den Sturz verursachten Dreck weg zu machen. Dann versuchte er noch, ihr das Genick zu brechen, um sie anschließend an den Haaren zurück in die Wohnung im Obergeschoss zu zerren. Sie erlitt schwere Verletztungen. Der Mann will sich an all das nicht erinnern können. Er könne sich so etwas nicht einmal vorstellen, sagte er: „Ich bin ein Guter, eben ein Christ.“ Er habe seine Frau geliebt, ihr Gesicht habe er sich sogar auf seinen Bauch tätowieren lassen.
„Frauenfeindlicher Wüterich“
Der Bad Zwischenahner konnte sich auch nicht vorstellen, dass es ihm in der Tatnacht ums Essen gegangen sei. „Meine Frau kann nur Mikrowelle, die kann gar nicht kochen“, stellte der Angeklagte das Motiv infrage. Er will vor der Tat zehn Liter Bier und eine halbe Flasche Magenbitter getrunken haben. Das würde einen Blutalkoholwert von 4,5 Promille ergeben.
Die Bührmann-Kammer glaubte den Aussagen des Mannes nicht. Es war laut Anklage nicht das erste Mal, dass er seiner Frau Gewalt angetan hat. Das Gericht hält ihn für einen frauenfeindlichen Wüterich, der nun in die Schranken zu weisen sei.