Rhauderfehn  Bußgeld beim „All-you-can-eat“: Wer nicht aufisst, muss Strafe zahlen

Maximilian Matthies
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Von Maximilian Matthies
| 06.02.2023 14:16 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Beim „All-you-can-eat“ nicht aufgegessen? Einige Restaurants erheben für übriggebliebenes Essen wie Sushi Extra-Gebühren. Foto: Antonia Lange/dpa
Beim „All-you-can-eat“ nicht aufgegessen? Einige Restaurants erheben für übriggebliebenes Essen wie Sushi Extra-Gebühren. Foto: Antonia Lange/dpa
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Ein asiatisches Restaurant aus Niedersachsen verlangt von seinen Gästen eine Art Bußgeld, wenn sie beim „All-you-can-eat“-Buffet Essen auf ihrem Teller übrig lassen. Was der Grund dafür ist und warum ähnliche Regelungen woanders bereits gelten.

Der Betreiber des Asia-Restaurants „Fang“ in Rhauderfehn in Ostfriesland will gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen und stellt seinen Gästen beim „All-you-can-eat“-Buffet übriggebliebenes Essen auf dem Teller in Rechnung.

Gegenüber unserer Redaktion schildert Gastronom Da Fang Ye, jeden Monat würden seine Mitarbeiter Lebensmittel im Wert von 3000 bis 4000 Euro wegwerfen. Dagegen will der Restaurant-Manager angehen. Er beschwert sich: „Wenn man einen vollen Teller aus dem Buffet holt, kurz probiert und es dann liegenlässt, das geht gar nicht“. Eine grüne Mülltonne auf dem Hof mit einem Fassungsvermögen von 360 Litern für Essensreste sei jede Woche komplett voll.

Wie viele Lebensmittel in Deutschland jedes Jahr im Müll landen, zeigt eine Auswertung des Portals „Statista“ anhand von Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Thünen-Instituts von 2015. Bei der Abfallmenge zählen zu den gebliebenen Speiseresten beispielsweise Nuss- und Obstschalen sowie Knochen. Als vermeidbare Abfälle gelten Lebensmittel, die zum Zeitpunkt ihrer Entsorgung noch uneingeschränkt genießbar waren.

Das Prinzip von „All you can eat“ ist, am Buffet so oft nachnehmen zu können, wie man möchte. Im Asia-Restaurant „Fang“ besteht dazu eine neue Regel. Darauf weisen Aufkleber an den Tischen hin: „Lieber öfter auftun als verschwenden“, steht darauf.

Und am Eingang zeigt ein Schild eine Art Bußgeld an, wenn beim „All you can eat“ der Teller voll bleibt. Dann sollen Gäste eine Strafe von zehn Euro entrichten. Ihm gehe es dabei nicht um das Geld, verdeutlicht der Inhaber, sondern er wolle durch die Gebühr das Verhalten seiner Gäste ändern.

Wer wenigstens von seinem Teller probiert habe, müsse auch keine Strafe befürchten, erläutert der Gastronom. Als eine Frau allerdings eine Torte auf ihrem Teller gar nicht angerührt habe, sollte sie die zehn Euro bezahlen. Sie habe sich geweigert. Der Restaurantbetreiber sei konsequent geblieben und habe dem gesamten Tisch mit 45 Personen Hausverbot erteilt. Von der Gesellschaft zurückgeblieben sei eine 50-Liter-Tüte voll mit Essensresten.

Zwei Mal habe er bislang von der 10-Euro-Strafe für einen vollen Teller Gebrauch gemacht, berichtet der Chef. In einem Fall habe sich ein Kunde viel Fisch braten lassen, ihn aber nicht gegessen. „Ich habe zehn Euro zusätzlich berechnet und das Essen dann zum Mitnehmen eingepackt.“ Der Kunde sei trotzdem höflich geblieben. „Wir wollen auch, dass alle Kunden wiederkommen. Das ist nur ein Hinweis auf Verschwendung.“ Die Getränke seien übrigens immer leer, so die Beobachtung. Sie seien auch nicht im Buffet-Preis enthalten.

Auf Nachfrage beim Hotel- und Gaststättenverband erhielt der NDR Niedersachsen keine Antwort dazu, ob die Strafgebühr bei einem vollen „All-you-can-eat“-Teller rechtens sei.

Gänzlich neu ist die Regelung allerdings nicht. Den Kampf gegen „Food Waste“, also Lebensmittelverschwendung, führen auch schon andere Restaurants, die asiatische Speisen oder Sushi als „All-you-can-eat“-Buffet auf ihrer Speisekarte anbieten.

Ein Beispiel ist das bekannte Hamburger Restaurant „kofookoo“ in der Rindermarkthalle im Stadtteil St. Pauli. Gäste sollen dort nur so viel bestellen, wie sie auch verzehren können. Dafür gibt es genaue „Spielregeln“: Pro Bestellrunde beim „All-you-can-eat“ sind maximal fünf Gerichte buchbar. Eine neue Bestellrunde ist erst möglich, wenn vorher alles verzehrt wurde. Um Überstellungen zu verhindern, kosten Reste von Sushi und Salaten auf dem Teller 1,50 Euro Aufpreis. Übriggebliebene warme Speisen werden mit 2,50 Euro zusätzlich berechnet.

In Nachbarländern hat der Trend ebenfalls Einzug gehalten. Etwa in der Schweiz. Laut eines Berichts der Zeitung „Blick“ erhalten Gäste in einem indischen Lokal in Baden im Kanton Aargau eine Strafe von umgerechnet rund fünf Euro aufgebrummt, wenn sie ihren Teller nicht leer essen.

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