Wegen zweifacher Fahrerflucht verurteilt Paketzusteller baut Unfälle und fährt weiter
Äußerst erfolgreich lief die Berufung eines Paketzustellers am Landgericht Aurich. Von Amtsgerichten war er wegen zweifacher Fahrerflucht verurteilt worden. In Kürze darf er nun wieder ans Steuer.
Aurich - Tüchtig Mengenrabatt bekam ein vorbestrafter 23-jähriger Auricher, der sich wegen zweifacher Fahrerflucht vor dem Auricher Landgericht verantworten musste. Mit der Beschränkung auf das Strafmaß und netten Worten zu einem Geschädigten legte er eine überaus erfolgreiche Berufung hin.
Unter Einbezug zweier Urteile der Amtsgerichte Oldenburg und Emden über drei beziehungsweise fünf Monate zur Bewährung wurde der Angeklagte zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss der Erwerbslose 170 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Bewährungszeit des Angeklagten ohne Schulabschluss, dessen Bundeszentralregister 14 Eintragungen aufweist, beträgt drei Jahre. Das Wichtigste für ihn war, dass sich seine Führerscheinsperrfrist entscheidend verkürzt hat. Ab dem 24. März kann er eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Mehrere Tausend Euro Schaden
Am 15. Mai 2021 soll er als Paketbote seinen Mercedes Sprinter verkehrswidrig im Kreuzungsbereich der Emder Straße/Wallster Weg in Aurich gewendet haben. Er stieß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammen. Ohne sich um den Totalschaden zu kümmern, fuhr er weiter. Im September 2021 soll der Angeklagte als Paketlieferant auf einer Einfahrt an der Sandhorster Straße mit dem dort geparkten Wagen kollidiert sein. Es entstand ein Schaden von 7500 Euro, den er nicht beachtet hat.
Erstinstanzlich verurteilte ihn die Auricher Strafrichterin im Juni 2022 zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage von 1200 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Außerdem verhängte sie eine Führerscheinsperre über ein Jahr und vier Monate.
23-Jähriger entschuldigte sich
Nach offenen Worten des Vorsitzenden Richters Björn Raap entschied sich der 23-Jährige am Freitag, den Prozess nicht erneut aufzurollen. Sonst hätten drei Zeugen gehört werden müssen. Mit der Beschränkung auf das Strafmaß verkürzte er die Verhandlung entscheidend. Das wirkte sich strafmildernd aus.
Eine gute Figur machte er auch dem Geschädigten gegenüber, dessen Wagen nach der Kollision ein Totalschaden war: Er entschuldigte sich bei ihm im Gerichtssaal. Der Betroffene schien überhaupt nicht mehr böse zu sein. Mit einem lächelnden „Jaja“ und einer fächelnden Handbewegung nahm er die Entschuldigung entgegen, bevor er sich mit seinem Zeugenentschädigungsformular auf den Heimweg machte.
„Wir honorieren auch, dass man sich hier vernünftig verhält“
Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er Farbe bekannt hatte. „Wir honorieren auch, dass man sich hier vernünftig verhält“, lobte Raap in der Urteilsbegründung die erfolgte Entschuldigung. Zulasten des Aurichers wurde berücksichtigt, dass er nicht das erste Mal wegen Verkehrsdelikten angeklagt war.
Dass die Führerscheinsperre des erstinstanzlichen Urteils gekippt wurde, hing damit zusammen, dass der Angeklagte bereits seit September aufgrund eines Urteils wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs – er ist bekifft und betrunken gefahren – des Amtsgerichts Emden keinen Führerschein mehr besitzt. „Das soll ihnen eine Perspektive eröffnen“, erklärte Raap mit Blick auf die berufliche Zukunft des Angeklagten.