Prozess in Leer Frau vom Fahrrad gerissen und ausgeraubt
Ein 40-Jähriger aus Leer soll seine Bekannte im Dunkeln angegriffen und ihre Handtasche gestohlen haben. Auch bei einer Polizeikontrolle wurde der Mann ausfällig.
Leer - Für zwei Vorfälle musste sich ein 40-Jähriger aus Leer kürzlich vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Vorgeworfen wurde ihm zum einen ein Raub. Dabei soll er eine 39-jährige Frau im Harderwykensteg vom Fahrrad gerissen, sie geschlagen und schließlich ihre Handtasche entwendet haben. Das Opfer wurde, wie auch der Angeklagte, in Handschellen vorgeführt. Beide kannten sich bereits vor der Tat. Sie sind der Drogenszene in Leer zuzuordnen. Das Opfer sagte unter Tränen aus, dass sie in der Dunkelheit nach Befahren des Harderwykensteges von einer männlichen Person vom Rad gerissen wurde, wonach beide zu Boden fielen. Danach wurde sie mit Schlägen und Tritten malträtiert. Der Täter ergriff die Handtasche des Opfers und flüchtete. Dabei erkannte die Frau den Angeklagten.
Der ärztliche Befundbericht attestierte dem Opfer Hämatome, Würgemerkmale am Hals und eine gebrochene Rippe. Ob die Würgemerkmale jetzt durch den Angeklagten verursacht wurden, blieb ungeklärt, da auch das Opfer zur Tatzeit unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand und sich nicht mehr detailliert erinnern konnte. Auf Nachfrage des Gerichts teilte die Zeugin mit, dass ihre Handtasche, bis auf Makeup und Utensilien für den Drogenkonsum, ohne Inhalt war. Das Opfer konnte nicht begreifen, warum ihr der Angeklagte das angetan hatte, da zwischen ihnen zuvor ein freundschaftliches Verhältnis bestand.
Polizisten bei Kontrolle beleidigt
Der zweite Anklagepunkt bezog sich auf den Tatbestand der Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten. Der alkoholisierte Angeklagte fiel einer Streifenbesatzung auf der Mühlenstraße in Höhe der Kreuzung Frisia auf, als er eine Spielhalle verließ und dabei wild gestikulierend einen Aschenbecher auf der Pflasterung zerstörte. Während der Kontrolle und im Streifenwagen sitzend beleidigte der Angeklagte einen Beamten. Der Leeraner wurde in Gewahrsam genommen. Der beleidigte Beamte stellte Strafantrag. Die Begründung des 40-jährigen vor Gericht, er habe mit den Beleidigungen nicht den Polizeibeamten gemeint, sondern eine andere Person, mit der er zuvor in Streit geraten war, ließ das Gericht nicht gelten.
Auch zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten von 2004 bis 2022 wie Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung, Bedrohung, illegale Einreise, Diebstahl, Unterschlagung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sprachen nicht für ihn. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Raubes, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Geldstrafe beläuft sich auf 60 Tagessätze á 15 Euro. Darüber hinaus wird dem Leeraner eine Bewährungshilfe zugeordnet, unter deren Aufsicht er 200 Arbeitsstunden leisten muss.