Schuldfrage geklärt Urteil nach Brandstiftung in Westoverledingen
Ein 56-Jähriger zündete in Westoverledingen zunächst Teile eines Zauns und die Holzfensterrahmen des Wohnhauses an. Das Feuer breitete sich aus. Das Gericht sieht Gefahr für die Allgemeinheit.
Aurich - Im Prozess um schwere Brandstiftung in Westoverledingen vor dem Auricher Landgericht wurde der 56-jährige Angeklagte freigesprochen. Nach Überzeugung der zweiten Großen Strafkammer verursachte er den Brand des Mehrfamilienhauses mit dem Unkrautbrenner im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit. Der Mann leidet unter einer Depression und einer fortschreitenden hirnorganischen Erkrankung. Das Gericht ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Am 26. Juli 2022 zündete der Erkrankte zunächst Teile eines Zauns und die Holzfensterrahmen des Gebäudes an. Davon gibt es ein Video. Das Feuer griff auf den Dachstuhl des Hauses über, in dem sich auch eine Apotheke befindet. Zwei Menschen wurden von der Feuerwehr aus dem Gebäude gerettet. Sie erlitten jeweils eine leichte Rauchvergiftung. Es entstand ein Sachschaden von 100.000 Euro.
„Er ist ein liebenswerter Mensch“
Am Freitag wurde unter anderem der gesetzliche Betreuer des bisher unbescholtenen 56-Jährigen vernommen. „Er ist ein liebenswerter Mensch, der 38 Jahre bei der Telekom gearbeitet hat“, beschrieb er den Betroffenen. Er sei zwei bis drei Mal pro Woche bei ihm gewesen und habe die ambulante Pflege sowie Essen auf Rädern organisiert. Der Betroffene habe „Klamotten“ aus dem Fenster geworfen: „Das war sehr merkwürdig“, meinte der Zeuge. Der Erkrankte sei von seinen eigenen Vorstellungen überzeugt gewesen. „Seine Lebensgefährtin hat sich von ihm getrennt, das wollte er nicht wahrnehmen“, erzählte er. „Er hat oft von ihr gesprochen“.
Eine Altenpflegerin, die den 56-Jährigen am Morgen vor der Tat besucht hatte, schilderte, er sei „wie immer“ gewesen. Er habe noch im Bett gelegen und wortkarg gegrüßt. Sie habe ihm die Tabletten gegeben.
Sachverständiger sieht Wiederholungsgefahr
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held sprach von Verhaltensweisen des Angeklagten, die mit einem rein depressiven Bild nicht in Einklang zu bringen seien. Der Betroffene leide zusätzlich an einer stirn- und seitenlappenbetonten Atrophie des Gehirns mit zunehmender Verschlechterung. Von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit oder sogar von Schuldunfähigkeit sei auszugehen. „Ich vermute, dass eine Verkennungssituation ausschlaggebend für die Tat gewesen sein könnte“, sagte Held. Der Gutachter ging von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aus und sah eine erhebliche Wiederholungsgefahr.
„Uns bleibt keine andere Möglichkeit, als die Anordnung einer Unterbringung zu treffen“, erklärte der Vorsitzende Richter Bastian Witte dem Betroffenen das Urteil. Es sei wichtig, dass er sicher untergebracht sei, und ihm selbst und der Allgemeinheit nichts passiere.