Hinweis kam von US-Überwachungsbehörde Vater aus Aurich lädt Kinderpornos herunter
Das Amtsgericht Aurich hat einen 29-Jährigen wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornos verurteilt. Der Hinweis kam aus Amerika.
Aurich - Wegen des Besitzes von mehreren Hundert kinder- und jugendpornografischer Dateien auf seinem Smartphone wurde jetzt ein 29-jähriger Auricher zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Auricher Amtsrichter Meyer erlegte dem bisher unbescholtenen Mann, der ein Kind versorgt, zusätzlich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. „Es handelt sich um eine Vielzahl von Dateien mit besonders drastischem Inhalt“, stellte Meyer in der Urteilsbegründung fest. Er zeigte sich davon überzeugt, dass sich der Angeklagte die Dateien wissentlich verschafft hat.
Auf dem Laptop und Handy des Aurichers waren laut Anklage im März 2021 bei einer Durchsuchung 666 kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden und sichergestellt worden. Zuvor war beim Bundeskriminalamt der Hinweis einer US-amerikanischen Überwachungsbehörde eingegangen, dass auf einem Nutzergerät am 22. November 2020 gegen 17.34 Uhr eine kinderpornografische Datei hochgeladen wurde. Inhaber der zugehörigen IP-Adresse war der 29-Jährige. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht.
Keine schadhafte Software gefunden
Der Mann hatte angegeben, von den Dateien nichts gewusst zu haben. Er habe damals Probleme mit seinem Mobiltelefon gehabt: Kamera und Programme hätten sich selbstständig geöffnet. Laut einem Sachverständige der IT-Forensik, der als Zeuge aussagte, hat sich aber weder auf dem Handy noch auf dem Laptop schadhafte Software befunden, die selbstständig solche Dateien herunterlade.
Der Richter hat die pornografischen Dateien nicht in die Verurteilung einfließen lassen, bei denen nicht klar ersichtlich war, ob es sich bei den Dargestellten um Jugendliche oder Erwachsene handelt. Strafmildernd berücksichtigt wurde auch, dass ein Großteil der Dateien auf dem Handy des Angeklagten in den Papierkorb verschoben worden waren. „Sie haben sich der Dateien entledigen wollen“, sagte Meyer zu dem Auricher, dem er eine Sexualtherapie empfahl.
,Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreimonatige Bewährungsstrafe und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert. Die Verteidigung sah einen Freispruch oder eine Geldstrafe als angemessen an. Das Urteil basiert auf die alte Fassung der entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen. Die Strafzumessung wurde inzwischen verschärft.