Berufung am Landgericht Aurich  Patientinnen sexuell missbraucht – Therapeut verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.02.2023 17:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Oberlandesgericht hatte das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Auricher Landgerichts zurückverwiesen. Foto: Ortgies
Das Oberlandesgericht hatte das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Auricher Landgerichts zurückverwiesen. Foto: Ortgies
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Wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs an drei Frauen ist ein Therapeut einer Wittmunder Praxis verurteilt worden. Auch nach dem Urteil ist der 30-Jährige weiter als Therapeut tätig.

Aurich - In einer Wittmunder Physiotherapiepraxis wurden drei Patientinnen im Juni 2020 Opfer sexueller Übergriffe durch einen Therapeuten. Für den 30-jährigen Angeklagten wurde es neben einer Freiheitsstrafe zur Bewährung richtig teuer.

Am Mittwoch wurde er in der Berufungsinstanz am Auricher Landgericht wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses – eine Frau war von zwei Übergriffen betroffen – zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe über 120 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt 4800 Euro, verurteilt. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss er als Bewährungsauflage 1400 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz zahlen. Das im Mai 2021 vom Amtsgericht Wittmund gegen ihn verhängte zweijährige Berufsverbot für die Behandlung von Frauen ist entfallen. Der Mann arbeitet inzwischen in einer Reha-Praxis bei Göttingen.

Einem Opfer hat er die Hose runtergezogen

Der Angeklagte hat die Frauen, die am Oberkörper entkleidet bäuchlings vor ihm auf der Behandlungsliege lagen, an den Brüsten, am Po und in Nähe des Vaginalbereichs berührt. Einem Opfer hat er die Hose runtergezogen, um seine Hand kurz zwischen ihre Pobacken zu legen. Eine der Frauen bekam Panik. Sie sprang auf und verließ das Behandlungszimmer. Als die Praxisinhaberin informiert wurde, kündigte sie dem Angeklagten.

Es war schon das vierte Mal, dass der Fall die Gerichte beschäftigte. Der Verurteilte hat gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Wittmund Berufung eingelegt. Gegen das Urteil der dritten Kleinen Strafkammer des Auricher Landgerichts vom 2. Mai 2022 über die oben genannte Bewährungsstrafe und einem dreijährigen Berufsverbot ging er in Revision.

Das Urteil ist rechtskräftig

Das Oberlandesgericht hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Auricher Landgerichts zurückverwiesen – unter anderem mit der Begründung, das Berufsverbot stelle einen schwerwiegenden verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Angeklagten dar. Zudem hat es die Einzelstrafe der ersten Tat über fünf Monate aufgehoben. Die vierte Kleine Strafkammer hatte darum die Strafzumessung neu zu bewerten und entschied sich für die saftige Geldstrafe.

„Im Prinzip hatten Sie nicht viel Erfolg mit Ihrer Revision, außer das Berufsverbot“, bilanzierte der Vorsitzende Richter Björn Raap in der Urteilsbegründung. Mit dem Urteil zeigte sich der Angeklagte umgehend einverstanden, indem er Rechtsmittelverzicht erklärte. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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