Luxusleben endet vor Gericht  Finanzierte Auricherin Traumimmobilie durch Geldwäsche?

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 23.02.2023 17:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Prozess um Geldwäsche vor dem Auricher Landgericht ging es um die Finanzierung der Auricher Immobilie, in der die Angeklagte und ihr zweiter Ehemann wohnen. Foto: Ortgies
Im Prozess um Geldwäsche vor dem Auricher Landgericht ging es um die Finanzierung der Auricher Immobilie, in der die Angeklagte und ihr zweiter Ehemann wohnen. Foto: Ortgies
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Die Staatsanwaltschaft wirft einer 56-Jährigen besonders schwere Geldwäsche in 139 Fällen vor. Das Geld überwies ihr damaliger Ehemann. Jetzt droht der Verlust des 315.000 Euro teuren Zuhauses.

Aurich - Im Prozess um Geldwäsche vor dem Auricher Landgericht forschte die erste Große Strafkammer am Donnerstag intensiv nach der Finanzierung der Auricher Immobilie, in der die Angeklagte und ihr zweiter Ehemann wohnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 56-Jährigen, einer gebürtigen Wuppertalerin, besonders schwere Geldwäsche in 139 Fällen vor. Sie soll zwischen dem 8. April 2013 und Ende Mai 2018 in 128 Fällen von ihrem damaligen Ehemann Geldbeträge zwischen 50 und mehreren Tausend Euro für ihren luxuriösen Lebensstil überwiesen bekommen haben, insgesamt 403.000 Euro.

Immobilie für 315.000 Euro

Weiter soll sie fünf teure Western-Pferde sowie eine Immobilie im Nordosten Aurichs zum Kaufpreis von 315.000 Euro aus inkriminierten Geldern bezahlt haben. Diese sollen aus Straftaten ihres damaligen Ehemannes stammen. Der Kölner hat als Leiter mehrerer Dienststellen bei der Allianz-Versicherung nicht vorgefallene Schadensfälle fingiert und sich die Summen auf seine Konten auszahlen lassen. Er ist inzwischen rechtskräftig verurteilt.

Die Kammer hat der Angeklagten im Rahmen eines sogenannten Deals bei einem Geständnis eine bis zu zweijährige Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Darauf ist sie eingegangen. Ihre Pflichtverteidigerin Irene Gonsalvas hat für sie ein formales Geständnis abgelegt, ohne weitere Einzelheiten zu nennen oder Rückfragen zuzulassen.

„Wofür das Geld investiert worden ist, weiß ich nicht“

Die Einziehung der Immobilie wird angeordnet, wenn sich ihre Finanzierung aus inkriminierten Geldern bewahrheitet. Dazu wurden zwei Entlastungszeugen gehört, die die Verteidigung benannt hatte: der jetzige Ehemann der Angeklagten und dessen Tochter.

Die 36-Jährige berichtete, ihr seit Oktober 2013 verwitweter Vater habe in Duisburg drei Häuser besessen, die einmal seinem Großvater gehörten. „Wofür das Geld investiert worden ist, weiß ich nicht“, sagte sie. Zu der Ende 2016 erworbenen Immobilie in Aurich erklärte sie: „Die beiden haben den Hof gekauft. Er hat dafür die Pferde bekommen. Ich sollte sie im Falle, dass ihm etwas passiert, bekommen.“ Um welche Pferde es sich genau handeln sollte, wusste sie nicht. Sie schätzte den möglichen Erlös auf eine Summe „im fünfstelligen Bereich“.

„Prozedere ist eine familiäre Angelegenheit gewesen“

Ihr 67-jähriger Vater bezifferte die Verkaufserlöse seiner Häuser in Duisburg auf 119.000 Euro, 380.000 Euro und 115.000 Euro. Er habe das Haus im Auricher Nordosten gekauft, indem er das Geld von seinem Konto auf das Konto der Angeklagten und sie es weiter zum Verkäufer überwiesen habe. „Das ganze Prozedere ist eine familiäre Angelegenheit gewesen. Wir wussten nicht, dass es jetzt so hochgespielt wird“, meinte er genervt.

Dass er nicht im Grundbuch steht, kam dem Vorsitzenden Richter Björn Raap spanisch vor. „Das ist meine eigene Entscheidung“, äußerte der Zeuge verschlossen. Die Pferde-Käufe seien eine Sicherheit für seine Tochter gewesen: „Als Nicht-Jurist habe ich das als den richtigen Weg angesehen.“

„Ich habe von der Arbeit im Stall einen Herzinfarkt bekommen“

Die Pferde sind inzwischen nicht mehr da. „Ich habe von der Arbeit im Stall einen Herzinfarkt bekommen“, sagte der Ex-Buchhalter. Er und die Angeklagte haben ihren Traum von einem Hof mit Pferden nach vierjähriger Suche in Ostfriesland also nur für kurze Zeit verwirklichen können.

Ob nach diesen Aussagen die Einziehung der Immobilie angeordnet wird, dazu wollte sich die Kammer trotz Drängens des Wahlverteidigers Dr. Maximilian Kohlhof nicht äußern. „Aus meiner Sicht hat sich die Anklage nicht in allen Punkten bestätigt“, ließ der Anwalt vorwegnehmend verlauten.

Der Prozess soll am 7. März ab 10 Uhr in Saal 116 beendet werden.

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