61-Jähriger muss ins Gefängnis  Auricher wollte Steuerschuld mit falschen Goldbarren begleichen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 23.02.2023 18:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Schon wegen mehrerer Betrugsdelikte ist ein 61-Jähriger aus Aurich verurteilt worden. Seinem Nachbarn überließ er falsche Goldbarren. Foto: pixabay
Schon wegen mehrerer Betrugsdelikte ist ein 61-Jähriger aus Aurich verurteilt worden. Seinem Nachbarn überließ er falsche Goldbarren. Foto: pixabay
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Wegen Betrugs ist ein Auricher zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er schob seinem Nachbarn falsche Goldbarren unter. Es war nicht die erste Straftat des 61-Jährigen.

Aurich - Für einen eingefleischten Betrüger gab es am Donnerstag in einem Berufungsverfahren ordentlich Mengenrabatt. Der 61-jährige Auricher mit zwölf Eintragungen im Zentralregister wurde erneut wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, zwei Monate weniger als im erstinstanzlichen Urteil. Zusätzlich profitierte er erheblich von der nachträglichen Gesamtstrafenbildung.

Der Mann ohne Berufsausbildung hat sich im Frühsommer 2020 wegen angeblicher Steuerschulden von seinem Nachbarn 18.500 Euro geliehen und ihm als Sicherheit in Folie eingeschweißte Goldbarren ausgehändigt, die sich als falsch herausgestellt haben. Sein Geld hat der Geschädigte nicht mehr wiedergesehen. Erstinstanzlich hatte ihn das Amtsgericht Aurich am 26. Juli 2022 zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, die aufgrund einer negativen Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

„Ich hab’s nicht alleine gemacht, aber das ist egal“

Unter Einbezug zweier Haftstrafen wegen vierfachen Betrugs über ein Jahr und drei Monate sowie wegen Handeltreibens mit Schusswaffen über ein Jahr, die aus Berufungsverfahren in den Jahren 2021 und 2022 stammten, wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein Teil der Straftaten bestand darin, dass sich der Angeklagte als qualifizierter Dachdecker ausgegeben hat. Er kassierte Vorschüsse und führte an Häusern in Dornum keine oder mangelhafte Arbeiten aus. Gegenwärtig sitzt er wegen einer derartigen Tat, begangen in Südbrookmerland, eine neunmonatige Freiheitsstrafe ab.

Die Reduzierung der Strafzumessung im Goldbarren-Fall erreichte der Angeklagte durch ein Geständnis und die Beschränkung seiner Berufung auf das Strafmaß. „Ich hab’s nicht alleine gemacht, aber das ist egal“, meinte er. Es seien keine Gelder zurückgekommen. Deshalb habe er nicht geschafft, dem Nachbarn die geliehenen 18.500 Euro zurückzuzahlen. „Ich habe ihm aber einen Brillantring im Wert von 2000 Euro gegeben“, führte der 61-Jährige zu seiner Entlastung an.

„Ich will den Schaden wiedergutmachen“

In den letzten 20 Jahren hat er wiederholt Betrugstaten begangen. Mit seiner kriminellen Karriere soll nun nach eigenem Bekunden Schluss sein. „Es tut mir alles leid, was passiert ist. Ich will den Schaden wiedergutmachen“, äußerte er im sogenannten letzten Wort.

Die Staatsanwältin berücksichtigte zu seinen Gunsten das Geständnis und die seit der Tat verstrichene Zeit. Gegen ihn führte sie den relativ hohen Schaden und die einschlägigen Vorstrafen ins Feld. Ihr Gesamtstrafenantrag entsprach dem Urteil, ebenso wie derjenige der Verteidigung. Richterin Dorothee Bröker redete dem Angeklagten ins Gewissen: „Das ist nicht in Ordnung, was Sie gemacht haben. Wir sehen aber, dass Sie das nicht mehr machen wollen.“ Sie stellte ihm bei guter Führung eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe in Aussicht – „dann können Sie arbeiten, um den Schaden zu ersetzen“.

Am Ende waren sich alle Prozessbeteiligten einig und erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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