Osnabrück Statt Gehaltserhöhung: Diese Alternativen sorgen für mehr Netto vom Brutto
Das Mitarbeitergespräch ist für viele ein geeigneter Zeitpunkt, um nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Doch ein höherer Lohn führt am Ende nicht unbedingt auch zu mehr Geld. Mit welchen Extras und Zuschüssen sich deutlich mehr netto aushandeln lässt.
Im Frühjahr finden in zahlreichen Unternehmen die Mitarbeitergespräche statt – für viele ein geeigneter Zeitpunkt, um über eine Gehaltserhöhung zu sprechen. Dabei ist ein höherer Bruttolohn allerdings nicht immer die beste Idee. Das Problem ist die zunehmende Abgabenlast und der progressive Steuertarif: Denn je höher das Einkommen, desto mehr Einkommensteuer wird fällig, was einen großen Teil der Gehaltserhöhung gleich wieder auffressen kann.
„Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von 100 Euro bietet, dann muss es als Arbeitgeber 125 Euro zahlen, und der Arbeitnehmer bekommt letztlich netto nur 50 Euro mehr ausgezahlt. 75 Euro gehen an den Staat“, erklärt Dennis Meurer, Geschäftsführer von Investwerk, das Unternehmen bei Vergütungssystemen berät.
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Doch es geht auch anders. Denn es gibt Alternativen zur Gehaltserhöhung, mit denen beim Beschäftigten mehr netto ankommt und die zugleich auch dem Arbeitgeber gefallen könnten.
Ein Vorteil kann es beispielsweise sein, wenn Mitarbeiter vom Unternehmen Dinge geschenkt bekommt, die sie ohnehin benötigen – etwa in Form von Sachbezügen oder Dienstleistungen. So hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinem Mitarbeiter monatlich zum Beispiel 50 Euro zusätzlich brutto wie netto steuerfrei zukommen zu lassen. Dies geht unter anderem etwa über eine Prepaid-Kreditkarte, denn auszahlen darf das Unternehmen den Betrag nicht. „Ein Unternehmen stellt dem Mitarbeiter eine mit 50 Euro aufgeladene Kreditkarte zur Verfügung, die der Arbeitnehmer dann für das einsetzen kann, was er möchte - ob Tanken, Essen oder Fitnesskurs, ist dabei egal“, sagt Meurer. Für das Unternehmen hat dies den Vorteil, dass es sich die dabei anfallenden Sozialabgaben beziehungsweise Lohnnebenkosten spart.
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Zugleich können auch andere Zuwendungen auf die Kreditkarte gebucht werden, wie etwa „anlassbezogene Zuwendungen“. „Für Ereignisse wie Mitarbeiterjubiläen, Hochzeiten oder Geburtstage darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dreimal im Jahr im Wert von 60 Euro etwas schenken“, erklärt Meurer.
Eine weitere Alternative zur Gehaltserhöhung können Essenszuschüsse sein. „Der Arbeitgeber kann im Jahr 2023 jedem Mitarbeiter bis zu 103,50 Euro pro Monat steuerfrei als Zuschuss für Essen und Trinken bezahlen“, so Meurer. Früher hat man dies in der Regel in Form von Papierschecks gemacht. Dies sei allerdings die antiquierte Variante, da sie aufwendig in der Verwaltung und oftmals nur in kooperierenden Gaststätten oder Lebensmittelläden einlösbar seien, so Meurer.
Moderner seien digitale Essensmarken, die mithilfe von Apps funktionieren. Dabei muss etwa nur der Einkaufsbeleg mit einem Smartphone fotografiert werden, anschließend liest die App die Belege aus und verwaltet den hinterlegten Essenszuschuss des Arbeitgebers. „Der Vorteil dieser Apps: Dieses Geld muss nicht unbedingt in einem Restaurant eingelöst werden, sondern kann auch in jedem Supermarkt, beim Bäcker oder an der Tankstelle ausgegeben werden.“
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Beliebt sind auch Zuschüsse zu den Betreuungskosten für die nicht schulpflichtigen Kinder. Der Zuschuss ist in der Höhe nicht begrenzt, ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und kann das Budget einer Familie je nach Stadt schnell um mehrere Hundert Euro im Monat entlasten. „Allerdings ist dieser Zuschuss nur temporär, sobald die Kinder nicht mehr in die Kita oder den Kindergarten gehen, entfällt er“, gibt Meurer zu Bedenken.
Gerade bei den steigenden Benzinpreisen kann auch ein Zuschuss zur Mobilität sinnvoll sein. Als Alternative zum klassischen Jobticket bietet sich hier dem Experten zufolge vor allem ein digitales Mobilitätsguthaben an. „Der Arbeitgeber stellt dabei jeden Monat ein frei wählbares Budget per App zur Verfügung, das Arbeitnehmer dann beruflich wie privat verfahren dürfen – egal ob mit der Bahn, per Carsharing oder dem E-Scooter“, so Meurer. Dies sei im Vergleich zum Jobticket für den Arbeitgeber nicht nur günstiger, sondern in der Handhabung auch weniger aufwendig.
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Viel drin ist auch beim Thema Gesundheitsvorsorge: Ob Kurse zur Stressbewältigung, Rückenschule oder Massagen – Zuschüsse vom Betrieb für eine gute Gesundheit sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dabei gilt jedoch, dass das Geld nachweislich der Gesundheitsförderung zufließen muss.
Was überdies ebenfalls für viele attraktiv sein kann, ist eine vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossene private Krankenzusatzversicherung, beispielsweise für Zähne. Auch möglich – und zudem deutlich flexibler – sind derartige Extras in Form von Gesundheitsbudgets, sagt Meurer. „Dabei bekommt der Arbeitnehmer ein Budget in Höhe von beispielsweise 300 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, mit dem er jede Zusatzleistung frei wählen kann.“
Insgesamt, so der Experte, gäbe es etwa 25 solcher Bausteine, die das Vergütungssystem optimieren könnten. „Wer sie clever kombiniert, bekommt ein Bündel mit einer ordentlichen Wirkung“, so Meurer. Trotzdem werden viele Möglichkeiten nach wie vor nicht genutzt, „weil viele Betriebe und Arbeitnehmer die Vielzahl an Möglichkeiten schlichtweg nicht kennen.“ Zudem scheuten viele den bürokratischen Aufwand.
Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings auch: Die Extras und Zuschüsse mögen das monatliche Netto-Einkommen mitunter aufbessern – einen Beitrag zur Rente leisten sie allerdings nicht. Denn diese hängt eben unter anderem von der Höhe des Gehaltes ab, dass man verdient.
Der Unterschied sei laut Meurer allerdings nur minimal, da es sich, verglichen mit dem eigentlichen Gehalt, nur um relativ geringe Summen handeln würde. „Dazu empfiehlt es sich auch immer parallel eine vom Arbeitgeber sinnvoll und gut geförderte betriebliche Altersvorsorge zu installieren“, so der Experte. „Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Mit den Ersparnissen bei den Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber bei Zahlungen von Extras über Sachbezüge hat, kann er sich so einen Zuschuss leicht leisten. Und zugleich installiert er damit quasi von selber einen weiteren super Benefit.“