Prozess in Aurich Mann aus Weener schlägt und würgt Kollegen
Ein 33-Jähriger aus Weener ist im Suff ausgerastet. Er schlug und würgte einen Kollegen. Das Urteil fiel gnädig aus.
Aurich - Weil er am Auricher Hafen im Suff einen Kollegen aus seinem Lehrgang gewürgt und geschlagen hat, musste sich ein 33-Jähriger aus Weener wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.
Der Auricher Amtsrichter Meyer verurteilte ihn zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Das war gnädig, denn der Angeklagte hat 13 Voreintragungen im Zentralregister. Den Verhandlungstermin hat er bereits zum zweiten Mal verschludert. Die Polizei suchte ihn am Dienstag zu Hause auf und führte ihn vor, was einen stark verzögerten Verhandlungsbeginn nach sich zog. „Ich dachte, es wäre am Donnerstag“, brachte der 33-Jährige zu seiner Entschuldigung hervor.
„Ich hau‘ dem jetzt eine aufs Maul“
Am 7. Juni 2021 hielt sich der Angeklagte gegen 21.50 Uhr gemeinsam mit drei Azubi-Kollegen am Auricher Hafen auf, weil sie anlässlich eines Lehrgangs in der Jugendherberge übernachteten. Sie tranken Hochprozentiges. In der Nähe stand eine Gruppe „von Ausländern“, wie ein 22-Jähriger aus Moormerland aussagte. „Der Angeklagte hat einem Mädchen unter den Rock gepackt. Sie war aufgebracht. Wir haben uns entschuldigt“, berichtete ein gleichaltriger Ostrhauderfehntjer. Einer aus der anderen Gruppe habe noch etwas gesagt, woraufhin der Angeklagte geäußert habe „Ich hau‘ dem jetzt eine aufs Maul“.
„Ich habe zu dem Weeneraner gesagt ,Chill malʻ“, erzählte der 20-jährige Geschädigte aus Leer. Der habe sich darüber „übelst aufgeregt“ und sei auf ihn losgegangen. „Er hat mich geschubst, gewürgt und zu Boden gedrückt“, sagte er emotionslos. Der Moormerländer habe ihm geholfen und versucht, den Angreifer von ihm herunterzuziehen. Der Geschädigte trug Schürfwunden und blaue Flecken, aber keine bleibenden Schäden davon. Sein Helfer erlitt Nasenbluten. Der Angeklagte ergriff im Gerichtssaal die Gelegenheit, sich bei dem Leeraner zu entschuldigen – allerdings erst, als ihn der Richter direkt darauf ansprach.
Aus Jugendherberge geflogen
Er könne sich an keine Auseinandersetzung erinnern, meinte der Angeklagte, bei dem die Polizei nach dem Vorfall ein Atemalkoholwert von 1,67 Promille festgestellt hat. Bei sich habe er aufgeschürfte Knie und Hände sowie eine geprellte Schulter festgestellt, berichtete er. Die Jugendherberge habe ihn aufgrund der Alkoholisierung vor die Türe gesetzt, und er sei wegen Geldmangels mit seinem Koffer „elf Stunden lang“ nach Hause gelaufen.
Sein Verteidiger Joachim Müller hielt eine ambitionierte Verteidigungsrede. „Er geht davon aus, dass er aufgrund seiner Alkoholisierung den Bezug zu dem, was geschehen ist, verloren hat“, formulierte er in seinem Plädoyer. Die Enthemmung durch die Alkoholisierung sei strafmildernd anzurechnen. Der Anwalt verwies auf die geringe Verletzungsintensität beim Opfer und beschwor den Umstand, dass sein Mandant durch den Rauswurf aus der Jugendherberge bereits unangenehme Folgen seiner Tat erfahren habe. Die konkrete Strafzumessung – „unter einem halben Jahr zur Bewährung“ – stellte er ins Ermessen des Gerichts. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Angeklagte muss bereits eine Haftstrafe absitzen
„Die positive Sozialprognose ist wirklich keine Selbstverständlichkeit“, machte der Richter dem Angeklagten in der Urteilsbegründung bewusst. Er hat sich in Anbetracht des bestehenden Ausbildungsverhältnisses und der Tatsache, dass der Weeneraner seit beinahe zwei Jahren keine weiteren Straftaten begangen hat, dazu entschieden.
Das Urteil flankierte Meyer mit etlichen Maßnahmen. Die Bewährungszeit des Angeklagten beträgt vier Jahre. Er muss ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und in den nächsten 18 Monaten 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Der Zeitraum ist deshalb so lang, weil der Angeklagte ab 8. März eine halbjährige Haftstrafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte absitzen muss.