Leeraner Borromäus-Hospital Testpflicht für Besuche aufgehoben

| 01.03.2023 08:56 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Externe Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske in Gesundheitseinrichtungen tragen – auch nach dem 1. März. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Externe Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske in Gesundheitseinrichtungen tragen – auch nach dem 1. März. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
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Bund und Länder sind sich einig: Personal und Bewohner von Gesundheitseinrichtungen wie dem Borro in Leer unterliegen keiner Testpflicht mehr. Für einige gilt Pflicht zum Testen dennoch.

Leer - Mit den Plänen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ergeben sich zum 1. März Änderungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen. So benötigten Besucher des Borromäus Hospitals Leer ab dem 1. März keinen Corona-Test-Nachweis mehr, teilt das Krankenhaus mit. Es gelte weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für externe Personen, wie Patienten, Besucher, Begleitpersonen oder externe Personen. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Besuche seien weiter in einem festen Zeitraum von 13 Uhr bis 19 Uhr und für die Intensivstation von 15 bis 19 Uhr möglich, heißt es. Ausnahmen zur regulären Besuchsregelung würden individuell nur in Absprache mit der jeweiligen Station oder Abteilung gewährt, so das Borromäus-Hospital.

„Wir begrüßen diese nächsten Schritte zurück in die Normalität und hinaus aus der Pandemie für unsere Patientinnen und Patienten. Besonders für sie sind Besuche von Angehörigen, Freunden und der Familie ein wesentlicher Faktor zur Genesung und ein Anker während einer Erkrankung“, teilt Krankenhausleitung Sarah Sebeke mit.

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