Schwerer sexueller Missbrauch 51-jähriger Auricher hatte Sex mit seiner Tochter
„Er handelte, um sich selbst sexuell zu befriedigen. Das Alter der Geschädigten war ihm egal“, heißt es in der Anklage. Ein 51-jähriger Auricher steht wegen Missbrauchs seiner Tochter vor Gericht.
Aurich - Ein heute 51-jähriger Auricher hatte Sex mit seiner Tochter. Die Übergriffe begannen, als das Kind zehn Jahre alt war, und endeten kurz vor seinem 14. Lebensjahr. Sie fanden im gemeinsamen Zuhause in Middels und Langefeld statt. Es gab Berührungen, Entkleidungen sowie Versuche von Oral- und Geschlechtsverkehr. Das Mädchen leistete, so gut es ging, Widerstand.
Angeklagt ist schwerer sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 57 Fällen. „Er handelte, um sich selbst sexuell zu befriedigen. Das Alter der Geschädigten war ihm egal“, hieß es in der Anklageschrift.
„So werden wir der Geschädigten nicht gerecht“
Von Anfang an stand bei der Verhandlung vor der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts eine verfahrensverkürzende Verständigung im Raum. Dieser sogenannte Deal stellt dem Angeklagten bei einem Geständnis einen bestimmten Strafrahmen in Aussicht und erspart dem Opfer die belastende Aussage vor Gericht. Er kam nach einigem Hin und Her zustande. Zunächst machte die Kammer das Angebot, bei einem Geständnis bezüglich der 19 schwersten Taten würden die übrigen eingestellt und der Angeklagte könne mit einer Gefängnisstrafe zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren rechnen.
Der Staatsanwalt entgegnete: „Mir widerspricht, dass die 19 Taten erzwungenen Oralverkehrs nicht zur Verurteilung kommen.“ Seiner Einschätzung nach waren die angeklagten Taten „nur die Spitze des Eisbergs“. „So werden wir der Geschädigten nicht gerecht“, sagte er. Er forderte eine Verurteilung unter Einbezug dieser Vorfälle und sprach sich für einen Strafrahmen zwischen vier und fünfeinhalb Jahren aus. Dem stimmten alle Prozessbeteiligten schließlich zu.
„Wo soll ich anfangen?“
Das Geständnis ging dem inzwischen geschiedenen Angeklagten nicht leicht über die Lippen. „Wo soll ich anfangen?“, fragte er. Sein Verteidiger Ralf Giese sprang ein. „Er will sich vorweg entschuldigen“, erklärte er. Ihm gegenüber habe sein Mandant auch keine passende Antwort gefunden, fuhr der Rechtsanwalt fort. Der 51-Jährige arbeite und verdränge viel. Der Plan sei, sich dem Thema in der Haft zu stellen. „Er sagt, eine Präferenz auf Kinder habe er nicht“, so Giese. Zum Zustandekommen der Taten gab er an, die Frau des Angeklagten sei viel krank gewesen, es habe keinen Verkehr mehr gegeben, man habe im Bett geknuddelt, „dann nahmen die Dinge ihren Lauf“.
Den Einsatz von Gewalt stritt der Angeklagte ab. Die Kammer wertete sein Verständnis als umfassend. Die polizeiliche Aussage des Opfers wird im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt. Die Verteidigung stellte dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro in Aussicht. Der Nebenklägervertreter fand das zu gering. „Definitiv darüber“, forderte er. Die Summe soll beim nächsten Termin fließen.
Der Prozess soll am 28. März abgeschlossen werden.