Beteiligter erkrankt  Tödlicher Bootsunfall in Barßel – Prozesstermin ausgefallen

Henrik Zein
|
Von Henrik Zein
| 07.03.2023 12:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nach dem schweren Bootsunglück, das sich an der Gemeindegrenze von Barßel und Apen ereignet hatte, wurde dieses Boot von Feuerwehrleuten aus dem Wasser gezogen. Archivbild: NonstopNews
Nach dem schweren Bootsunglück, das sich an der Gemeindegrenze von Barßel und Apen ereignet hatte, wurde dieses Boot von Feuerwehrleuten aus dem Wasser gezogen. Archivbild: NonstopNews
Artikel teilen:

Der zweite Verhandlungstermin vor dem zuständigen Gericht in Hamburg am Montag konnte nicht stattfinden. Ein Beteiligter in dem Prozess war krank. Aber es soll schon bald weiterverhandelt werden.

Barßel/Hamburg - Im Berufungsprozess um den tödlichen Bootsunfall in Barßel, der sich vor sechseinhalb Jahren ereignet hatte, ist der zweite Verhandlungstermin am Montag ausgefallen. Das teilte Pia Böert, Sprecherin am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, am Dienstag mit. Vor dem Gericht wird der Fall neu aufgerollt. Ein Prozessbeteiligter sei am Montag erkrankt gewesen, so Böert. Nächster geplanter Termin ist am Donnerstag, 9. März. Dann sind Zeugen und Sachverständige geladen.

Ähnliche Artikel

Der Unfall hatte sich am 27. August 2016 nach einem Hafenfest in Barßel ereignet. Zwei PS-starke, offene Sportboote mit je vier Insassen kollidierten nachts auf dem Fluss Barßeler Tief auf der Grenze zwischen Barßel und Tange in der Gemeinde Apen. Der Führer des einen Bootes und eine junge Frau kamen ums Leben. Vier weitere Frauen wurden teilweise schwer verletzt. Die Sicht auf dem Wasser soll zur Unfallzeit nur 30 bis 40 Meter betragen haben. Beide Bootsführer waren nach Feststellung des Amtsgerichts Emden alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

Das Amtsgericht hatte den 32-jährigen Angeklagten 2021 zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zur Zahlung von mehr als 45.000 Euro an Schmerzensgeld verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist nach dem Binnenschifffahrtsgesetz die zuständige Berufungsinstanz. Ein Urteil könnte am 6. April verkündet werden.