Schutz der Stromversorgung  Windparks als „primäres Angriffsziel“ russischer Sabotage?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 07.03.2023 20:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Offshore-Windpark in der Nordsee. Wie werden solche Stromlieferanten vor Sabotage geschützt? Foto: Schuldt/dpa
Ein Offshore-Windpark in der Nordsee. Wie werden solche Stromlieferanten vor Sabotage geschützt? Foto: Schuldt/dpa
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Windpark-Betreiber fürchten, dass ihre Anlagen in der Nordsee von staatlichen Angreifern bedroht sein könnten – und damit die Energieversorgung. Wer schützt Kritische Infrastruktur vor Ostfriesland?

Ostfriesland/Hannover/Berlin - Welche Offshore-Infrastruktur an der ostfriesischen Küste und daran anknüpfend in der Nordsee wird als sensibel, gefährdet oder ähnlich bewertet? Das wollte unsere Zeitung vom niedersächsischen Innenministerium wissen, nachdem Windparks und Leitungen im Meer ins Visier von russischen Saboteuren geraten könnten. Die Antwort des Landesinnenministeriums: „In der Nordsee befinden sich in der sogenannten ,Ausschließlichen Wirtschaftszone‘ (AWZ) mehrere Windparkanlagen. Ferner verlaufen, zu einem nicht unerheblichen Anteil unter Wasser, drei Transitpipelines durch die Nordsee und auch entlang der niedersächsischen Küste.“ Und zwar in der „Zwölf-Meilen-Zone“.

„Grundsätzlich können maritime Einrichtungen beziehungsweise Objekte – zum Beispiel Häfen und Windparks – mögliche Angriffsziele darstellen“, so das Ministerium. Das liege an der Symbolkraft. Und an den infrastrukturellen und wirtschaftlichen Schäden und den gesamtgesellschaftlichen Folgen, wenn solche Versorgungseinrichtungen ausfallen würden. „Die Offshore-Windenergie ist Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund ihrer Funktion als Energieproduzent im überragenden Interesse der öffentlichen Sicherheit“, so Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO). Die Bundesregierung habe das Ziel vorgegeben, die Windenergie im Meer bis zum Jahr 2045 auf 70 Gigawatt auszubauen. Diese Zielsetzung solle unter anderem die Versorgungsunabhängigkeit von russischen Rohstofflieferungen ermöglichen, erläuterte Thimm im Februar per Pressemitteilung. „Diese Funktion macht Offshore-Windparks zweifelsohne zu einem primären Angriffsziel für russische Spionage- und Sabotageaktionen.“ Und: „Die Anzeichen für die Planung und Durchführung von Spionage- und Sabotageakten der Russischen Föderation verdichten sich.“

Wer schützt die Kritische Infrastruktur vor der ostfriesischen Küste?

Die Zuständigkeit für den Schutz von Infrastruktur in der Nordsee hängt laut Landesinnenministerium vom Standort ab. Der Zuständigkeitsbereich der niedersächsischen Polizei reiche bis zur Zwölf-Seemeilen-Grenze – für die AWZ sei der Bund zuständig, unter anderem die Bundespolizei. Damit lägen wesentliche Teile der Offshore-Infrastruktur – beispielsweise Windparks, Gasleitungen und Bohrinseln – „im Zuständigkeitsbereich des Bundes“.

Das Bundesinnenministerium schreibt auf Anfrage unserer Zeitung: „Für den Schutz kritischer Infrastruktur (auch vor Sabotageakten) sind grundsätzlich die Betreiber verantwortlich.“ Zugleich handle es sich aber „um eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eng auch mit den Betreibern zusammenarbeiten, um die Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft mit lebenswichtigen Dienstleistungen sicherzustellen“.

Auch der BWO sieht einen „besonderen Schutzauftrag für alle Beteiligten“. In der genannten Pressemitteilung heißt es: „Die Betreiberunternehmen erfüllen diesen durch diverse technische und organisatorische Maßnahmen. Ein zufriedenstellender Schutz vor Spionage und Sabotage kann allerdings nicht ausschließlich durch die Betreiber geleistet werden.“ Nach dem Grundgesetz sei hierfür „vor allem der Staat in der Pflicht“.

BWO-Geschäftsführer Thimm: „Wir sehen bei der Sicherung deutscher Offshore-Windparks vor Spionage- und Sabotageakten dringenden und unbedingten Handlungsbedarf. Die Bundesregierung muss nun Maßnahmen ergreifen, um die Offshore-Energieinfrastruktur wirksam vor Spionage- und Sabotageaktionen der Russischen Föderation oder sonstiger Akteure zu schützen.“

Welche Schutzmaßnahmen für Kritische Infrastruktur werden ergriffen?

Niedersachsens Innenministerium verweist auf die Beratung der Verfassungsschutzbehörde für Unternehmen: „Dabei geht es zum Beispiel um das Erkennen von Spionageangriffen sowie um mögliche Maßnahmen, die dem entgegengesetzt werden können.“ Sollten dem Verfassungsschutz Erkenntnisse vorliegen, die auf bevorstehende Sabotage- oder Spionageaktivitäten hindeuten, erfolge zudem eine Information der betroffenen Unternehmen sowie eine Absprache weiterer Maßnahmen. Sofern Anlagen zur Kritischen Infrastruktur gehören, seien „seitens der Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umzusetzen“, schreibt das Landesministerium – Maßnahmen zur Sicherung der Informationstechnik (IT).

Zudem sei die niedersächsische Polizei anlassbezogen und zur Gefahrenabwehr tätig, was den Schutz Kritischer Infrastrukturen in der Nordsee betreffe, ergänzt das Ministerium. „Die Art und der Umfang der durchzuführenden Maßnahmen [...] werden fortlaufend an die aktuelle Lage angepasst.

Das Bundesinnenministerium teilt mit: „Unsere Sicherheitsbehörden bewerten die Sicherheitslage fortlaufend und informieren und sensibilisieren Unternehmen und Forschungseinrichtungen regelmäßig und anlassbedingt.“ Gebündelt würden diese Informationen in der „Initiative Wirtschaftsschutz“, einem Dachbündnis zwischen Staat und Wirtschaft, das vom Ministerium koordiniert werde.

Die Fachbereiche für Prävention und Cyberabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz seien Ansprechpartner für konkrete Sicherheitsanfragen oder Verdachtsfälle, ergänzt das Bundesministerium. Das Bundeskriminalamt (BKA) nehme „regelmäßig Gefährdungsbewertungen vor, die fortlaufend der aktuellen Lage angepasst und den (Energie-)Unternehmen sowohl unmittelbar als auch über Wirtschaftsverbände zur Verfügung gestellt werden“.

Darüber hinaus übernehme die Bundespolizei in der Nord- und Ostsee den Grenzschutz. Und sie nehme Aufgaben außerhalb des deutschen Küstenmeeres wahr: „Die Bundespolizei wirkt in Nord- und Ostsee beim Schutz von kritischen Infrastrukturen mit.“ Sie patrouilliere bei mobilen und stationären Einrichtungen im Meer.

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