Kriminalität im Cloppenburger Museumsdorf  Wildkamera überführt jugendliche Diebe

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 08.03.2023 11:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Quatmannshof im Museumsdorf Cloppenburg: Immer wieder stahlen zwei Jugendliche Leergut aus einem gastronomischen Betrieb des Museumsdorfes. Nun mussten sie sich dafür vor Gericht verantworten. Archivfoto: Albrecht
Der Quatmannshof im Museumsdorf Cloppenburg: Immer wieder stahlen zwei Jugendliche Leergut aus einem gastronomischen Betrieb des Museumsdorfes. Nun mussten sie sich dafür vor Gericht verantworten. Archivfoto: Albrecht
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Immer wieder waren zwei Minderjährige illegal auf das Gelände des Museumsdorfes gekommen. Sie stahlen dort Leergut aus dem Dorfkrug. Doch ihr Tun blieb nicht unbemerkt. Jetzt standen sie vor Gericht.

Cloppenburg - Wegen Diebstahls hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht zwei 15- und 16-jährige Jugendliche aus Cloppenburg schuldig gesprochen und zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts haben die beiden jungen Angeklagten immer wieder aus einem gastronomischen Betrieb auf dem Gelände des Cloppenburger Museumsdorfs Leergut gestohlen.

Am Ende betrug der Schaden rund 400 Euro. Dafür mussten etliche Kisten mit dem Leergut aus dem Museumsdorf geschafft werden. Das war gar nicht so einfach, mussten die Jugendlichen dafür doch einen Zaun und die Soeste überwinden. Um die Diebe endlich zu erwischen, war in der Nähe des Leergut-Lagers eine Wildkamera aufgebaut worden. Die zeichnet vor allem Bilder von Ereignissen auf, die nachts passieren.

Dorfkrug war das Ziel

Und dann passierte es: Die beiden Angeklagten näherten sich erneut dem Gelände. Weil sie einen Zaun und den kleinen Fluss überwinden mussten, hatten sie ihre Rucksäcke außerhalb des Geländes zurückgelassen. Dann machten sie sich auf zum Leergut-Lager des Dorfkrugs. Die Wildkamera zeichnete daraufhin zwei Jugendliche auf, die Kisten wegschleppten. Die Köpfe der Diebe sollen auf den Bildern allerdings nicht zu sehen gewesen sein.

So oder so: Nun konnte zumindest die Polizei verständigt werden. Ob man die beiden jungen Angeklagten als Diebe hätte überführen können, ist nicht klar. Der Polizei kam aber zugute, dass Beamte am Flussufer die beiden Rucksäcke der Angeklagten fanden. In einem der Rucksäcke lag eine Mitgliedskarte für ein Fitness-Studio. Die gehörte einem der beiden Angeklagten. Schnell war auch der Mittäter ermittelt. Im Verfahren legten die Angeklagten dann ein Geständnis ab, das ihnen strafmildernd angerechnet wurde.

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