Vortäuschen einer Straftat Von wegen Einbruch – 18-Jähriger landet nach Filmriss vor Gericht
Ein 18-jähriger Südbrookmerlander rief die Polizei, weil bei ihm eingebrochen worden sei. Doch die Spuren stammten von ihm selbst.
Aurich - Erst eine Realitätsverkennung im Rausch, dann die Scham: Ein 18-Jähriger aus Südbrookmerland rief per Notruf die Polizei, weil er bei sich einen Einbruch vermutete. Als ihm dämmerte, dass er sich geirrt hat, fehlte ihm der Mut, die Ermittler vor Ort aufzuklären. Erst später meldete er sich bei der Dienststelle, um zu beichten, es selbst gewesen zu sein.
Wegen Vortäuschens einer Straftat kassierte der Angeklagte am Mittwoch vom Auricher Jugendrichter Simon Breuker eine Verwarnung nach dem Jugendrecht. Zusätzlich muss er innerhalb von drei Monaten drei Gespräche bei der Diakonie zur Suchtberatung wahrnehmen. Bekommt er das nicht hin, drohen ihm bis zu vier Wochen Jugendarrest in Emden. Von einer Arbeitsauflage wurde abgesehen, weil der 18-Jährige ab kommender Woche ein Praktikum bei seiner künftigen Ausbildungsfirma beginnt.
Partyrückkehrer hatte einen Filmriss
Am 27. November 2022 teilte der Südbrookmerlander der Polizei um 13.27 Uhr mit, dass jemand durch sein Schlafzimmerfenster eingestiegen sei und sich Blutspuren auf dem Bett befänden. Laut Anklage soll er gewusst haben, dass er sich selbst durch das Fenster Zugang zur Wohnung verschafft und sich dabei verletzt hatte.
„Ich wusste zur Tatzeit nicht, was passiert ist“, verteidigte sich der Angeklagte. Er sei mit Kollegen feiern gewesen und habe Hochprozentiges getrunken. „Vor Alkohol wusste ich nicht mehr so recht, was ich getan habe“, meinte er. Erst später sei ihm klar geworden, dass er selbst durch das Fenster eingestiegen sei – „da habe ich angerufen und geschildert, dass ich es selber war“. Der Partyrückkehrer hatte einen Filmriss. Er war zunächst davon ausgegangen, dass das Blut von einer andren Person war. Weil nichts gefehlt habe, sei ihm das komisch vorgekommen: „Als mir in Anwesenheit der Polizisten Zweifel kamen, war mir das peinlich.“
Nur noch ein Glas Wein mit der Oma
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. In seinem Zentralregisterauszug stehen bereits vier Einträge wegen Bedrohung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung. Christa Berenstecher von der Jugendgerichtshilfe machte Ausführungen zu seiner „Vorgeschichte“. Seine Eltern haben sich getrennt. Seine Mutter hat eine neue Familie, zu der er sich nicht zugehörig fühlte. Er ist zu seiner Oma und seinem Vater gezogen. Mit dem gab es gleich Zoff, weil der Angeklagte keiner geregelten Tätigkeit nachging. Eine Arbeitsstelle, die er durch die Vermittlung eines Betreuers bekommen hat, hat der Hauptschulabsolvent bald wieder verloren: „Weil er nicht hingeht und gerne feiert“, berichtete Berenstecher. Sie empfahl, der 18-Jährige solle sich bei Beratungsgesprächen mit seinem Alkoholkonsum auseinandersetzen: „Für ihn ist es selbstverständlich, dass man sich die Kante gibt.“
Inzwischen scheint sich bei dem Südbrookmerlander etwas bewegt zu haben. Im letzten Wort beteuerte er, seit dem Vorfall „nicht mehr so feiern zu gehen“. Allenfalls trinke er noch ein Glas Wein mit seiner Oma. „Mehr tut mir nicht gut“, erklärte er geläutert.
„Über kurz oder lang ins Gefängnis“
Jugendrichter Breuker klärte den 18-Jährigen in der Urteilsbegründung darüber auf, dass das Vortäuschen einer Straftat im Erwachsenenstrafrecht hart bestraft werde. Nach dem Gesetz steht darauf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.
„Ich glaube, das Problem bei Ihnen ist der Alkohol“, sagte Breuker. Auch bei den anderen Taten sei Alkohol im Spiel gewesen. Er machte dem Angeklagten klar, wohin das führen wird: „Über kurz oder lang ins Gefängnis.“ Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin.