Bundesgerichtshof bestätigt Urteil  Horumersieler Serieneinbrecher muss in Haft

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 14.03.2023 18:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Oldenburger Urteil ist nun rechtskräftig. Foto: Dittrich/dpa
Das Oldenburger Urteil ist nun rechtskräftig. Foto: Dittrich/dpa
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Gleich in mehrere Gebäude in Horumersiel ist ein Mann 2018 eingebrochen. Das Urteil des Oldenburger Landgerichts wollte er aber nicht akzeptieren.

Horumersiel/Oldenburg - Das Urteil gegen einen Serieneinbrecher, der 2018 in Horumersiel (Friesland) innerhalb einer Nacht in sechs Geschäfte eingebrochen war, ist jetzt rechtskräftig. Er muss für knapp drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen die vom Oldenburger Landgericht verhängte Strafe als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richterin Isabelle Möllers, Pressesprecherin des Landgerichts.

Den Feststellungen zufolge war der 34-Jährige am 8. März 2018 in Horumersiel zunächst in ein Textilgeschäft eingebrochen und hatte dort mehr als 100 Jacken im Wert von 13.000 Euro gestohlen. Nur 14 Tage später startete er dann die nächtliche Einbruchsserie. Er stieg in Horumersiel in eine Bücherei, ein Hotel, einen Pavillon, eine Bäckerei, ein Restaurant und ein Textilgeschäft ein.

Transporter für die Beute geliehen

Für den Abtransport der Beute hatte der Mann sich extra einen Transporter ausgeliehen. Doch die Einbrüche hatten sich nicht wirklich gelohnt. Er erbeutete ein paar Hundert Euro, Rubbellose und einige Päckchen Zigaretten.

Im Verfahren hatte der 34-Jährige die Vorwürfe vehement bestritten. Er konnte aber aufgrund seines Handys überführt werden. Die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter war seinerzeit von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Während der Einbrüche telefoniert

Sein Handy war bei dem ersten Einbruch in das Textilgeschäft eingeschaltet. Auch in der Nacht der Serieneinbrüche war damit an den jeweiligen Tatorten telefoniert worden. Das hatte eine Funkzellenauswertung ergeben. Dafür, dass sein Handy beim ersten Einbruch am Tatort nachgewiesen werden konnte, hatte der Mann keine Erklärung. Bezüglich der Telefonate während der Einbruchsserie hatte er jedoch eine Erklärung parat gehabt: Er habe den Transporter, in dem sich das Handy befand, an andere verliehen. Die Einbrecher müssten damit telefoniert haben.

Das Gericht glaubte dem 34-Jährigen nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun die Feststellungen, Überzeugungen und das Urteil des Oldenburg Landgerichts in vollem Umfang geteilt.

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