Landgericht verwirft Berufung Tierhalter aus Wilhelmshaven reagiert bissig und muss zahlen
Im Streit mit einer Nachbarin ist ein Hundehalter aus Wilhelmshaven rabiat geworden. Das wird jetzt teuer für ihn.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Wegen eines Hundes ist in Wilhelmshaven ein Streit unter Nachbarn ausgebrochen. Der endete schließlich vor Gericht. Der Besitzer des Hundes musste sich wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung verantworten – und wurde zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt.
Der erste Richterspruch fiel am Amtsgericht in Wilhelmshaven. Den wollte der knapp 70 Jahre alte Angeklagte aber nicht akzeptieren. Er ging dagegen vor. Gebracht hat ihm das nichts. Das Oldenburger Landgericht hat das Urteil am Montag in zweiter Instanz bestätigt.
Mit offener Hose Schläge ausgeteilt
Auslöser des Falls: Der Wilhelmhavener soll seinen Hund mitunter frei herumlaufen lassen. Das war einer Nachbarin ein Dorn im Auge. Sie beschwerte sich bei ihm – auch weil das Tier ihr Auto angesprungen haben soll. Die Frau forderte den Mann auf, seinen Hund anzuleinen. Der reagierte nicht wie erwartet, sondern wurde ausfällig. Laut Anklage hat er die Nachbarin aufs Übelste beleidigt. Dann soll er vor ihr seine Hose geöffnet und sexistische Sprüche von sich gegeben haben. Zu guter Letzt versuchte er dann noch, die Frau zu schlagen. Zeugen hatten das gesehen. Der Hundehalter selbst nennt den Gewaltausbruch anders: Er habe nur versucht, die Frau auf Abstand zu halten.
Zur Berufungsverhandlung in Oldenburg war der Mann nicht erschienen. Er hatte zwar morgens beim Landgericht angerufen und sich krankgemeldet. Aber weder das zugesagte ärztliche Attest noch der angekündigte Anwalt, der ihn von nun an vertreten solle, waren zu Verhandlungsbeginn eingetroffen. Somit galt der Angeklagte in den Augen der Berufungskammer als unentschuldigt fehlend. Die Folge: Seine Berufung wurde verworfen.