Raser vor Gericht  Rasteder muss nach Verfolgungsjagd in Haft

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 20.03.2023 15:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Berufung des Angeklagten sollte am Landgericht Oldenburg verhandelt werden.
Die Berufung des Angeklagten sollte am Landgericht Oldenburg verhandelt werden.
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Über 100 Kilometer flüchtete ein 39-Jähriger vor der Polizei, bis er in Cloppenburg gestoppt wurde. Gegen ein erstes Urteil wollte er juristisch vorgehen – aber er erschien nicht vor Gericht.

Rastede/Cloppenburg/Oldenburg - Wegen eines verbotenen Autorennens, das im Nagelbrett der Polizei in Cloppenburg ein jähes Ende fand, ist ein 39 Jahre alter Mann aus Rastede zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Westerstede hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten wurde verworfen.

Dabei hatte der 39-Jährige mit der Berufung selbst die Neuauflage des Prozesses angestrebt. Deswegen musste der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt werden. Nur: Der Angeklagte erschien erst gar nicht zu seiner Berufungsverhandlung. Und weil er das unentschuldigt tat, wurde die Berufung verworfen. Damit hat das Urteil des Amtsgerichts nun Bestand. Hinter dem verbotenen Rennen verbirgt sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Denn wenn man dabei schneller sein will als die Beamten, erfüllt das den Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Und der Angeklagte hatte allen Grund zu fliehen: Am Tattag stand er unter Drogeneinfluss, fuhr aber dennoch ein Auto, das nicht versichert war und an dem falsche Kennzeichen befestigt waren.

Mit Tempo 200 ging es über Autobahnen und Bundesstraßen

Die Polizei wollte den Rasteder in Apen kontrollieren. Doch der machte sich aus dem Staub. Was folgte, war eine Verfolgungsjagd, die sich über 100 Kilometer erstreckte und schließlich in Cloppenburg in einem Nagelbrett der Polizei endete. Mit rund 200 Kilometern pro Stunde war der Angeklagte laut Feststellungen über die Autobahn 31, die A28 und schließlich über die Bundesstraße 72 bis nach Cloppenburg gerast, wo ihm das Nagelbrett alle Reifen zerstörte.

Was der Angeklagte mit seiner Berufung gegen das Westersteder Urteil erreichen wollte, ist nicht ganz klar. Spekuliert wurde über eine Abmilderung des Urteils oder gar eine Bewährungsstrafe. Nur: Zwei Wochen vor der Verfolgungsjagd war der Angeklagte das vorletzte Mal wegen eines gleichen Delikts verurteilt worden. Und vier Wochen nach der Verfolgungsjagd war er wieder unter Drogeneinfluss im Auto unterwegs. Die Erfolgsaussichten für eine Abmilderung der neunmonatigen Haftstrafe seien äußerst schlecht gewesen, selbst wenn der Angeklagte im Gericht erschienen wäre, sagte der Vorsitzende Richter Frederik Franz zum Anwalt des Angeklagten.

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