„Eindruck einer Deponie“  Krebserregenden Müll gelagert – Moordorfer erneut vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 21.03.2023 14:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht Aurich entschied ein allerletztes Mal noch, eine Bewährung auszusetzen. Foto: Ortgies
Das Landgericht Aurich entschied ein allerletztes Mal noch, eine Bewährung auszusetzen. Foto: Ortgies
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Eternitplatten und Kühltruhen lagerte ein Moordorfer auf einem Grundstück – und wurde dafür verurteilt. Er sollte in Haft. In der Berufungsverhandlung wendete sich nun das Blatt.

Aurich - Auf einem Grundstück am Ritzweg in Moordorf lagerten längere Zeit Eternitplatten und Kühltruhen, die schädliche und krebserregende Substanzen abgeben können. Außerdem hatten sich dort bis Dezember 2021 ausrangierte Fahrzeuge und Anhänger, alte Reifen, Spanplatten und weitere Abfälle angesammelt. Das Grundstück soll „den Eindruck einer Deponie“ erweckt haben. Nach vielen Mahnungen nahm der Landkreis Aurich die Entsorgung selbst in die Hand. Vier Personen waren 33 Stunden lang damit beschäftigt, den Unrat unter Einsatz von schwerem Gerät zu beseitigen. Die entstandenen Kosten beliefen sich auf 10.395 Euro.

Wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen und unerlaubten Betreibens von Anlagen wurde ein 25-Jähriger vergangenen Mai vom Auricher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Unter Einbezug einer Vorstrafe endete die damalige Verhandlung mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten. Zusätzlich wurde eine Einziehung in Höhe von 10.395 Euro angeordnet. Bewährung war für den Angeklagten nach Auffassung des Richters nicht drin: Er hat zehn Eintragungen im Zentralregister, darunter eine einschlägige Vorstrafe. Das Urteil bedeutete für den Moordorfer einen rund zweijährigen Gefängnisaufenthalt – so viele Strafen zur Bewährung hatten sich angesammelt.

Angeklagter legte Geständnis ab

Am Dienstag hat sich das Blatt noch einmal gewendet. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Die Eternitplatten stammten vom abgerissenen Schuppen seines Großvaters. Die Kühltruhen hat er geschenkt bekommen und für Schweinefutter genutzt.

„Es ist schwierig für einen Sohn, sich aufzulehnen, wenn der Vater der Eigentümer ist“, gab sein Anwalt zu bedenken. Der Vater sei bettlägerig gewesen, das hätte im Vordergrund gestanden, und nicht die Entsorgung des Mülls.

Das Zünglein an der Waage

Der 25-Jährige konnte in der Berufungsverhandlung anhand einer Bescheinigung vorweisen, inzwischen in Arbeit zu sein. Bislang hat der ungelernte Förderschüler nur Gelegenheitsjobs gemacht. Zudem hat er die Chance auf eine Ausbildung ab Sommer.

Das bestätigte sein Bewährungshelfer, der sich extra beim Chef des Unternehmens nach den Leistungen des Moordorfers erkundigt hat. Die positive Rückmeldung, die er der zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts in dem Berufungsverfahren am Dienstag referieren konnte, war so etwas wie das Zünglein an der Waage. Weiter machte der Bewährungshelfer auf die damals stark eingeschränkten Möglichkeiten seines Schützlings aufmerksam: „Er hatte kein Geld und keinen Führerschein.“

„Wir müssen Sie ein bisschen unter Kontrolle setzen“

Ein weiterer Grund für die positive Sozialprognose, die Staatsanwaltschaft und das Gericht stellten, war, dass der Angeklagte inzwischen in veränderten Verhältnissen lebt: Der pflegebedürftige Vater ist verstorben, sein Bruder mit Familie ist eingezogen.

Die Kammer entschied, die sieben Monate des Amtsgerichts noch ein allerletztes Mal zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit setzte sie extra lange an – auf vier Jahre. „Wir müssen Sie ein bisschen unter Kontrolle setzen“, begründete Richterin Karsta Rickels-Havemann. Zusätzlich wurde dem Moordorfer als „spürbare Sanktion“ eine Geldauflage über 1500 Euro an die Kinder-in-Not-Hilfe auferlegt, die er in monatlichen Raten zu je 50 Euro abstottern kann.

„Sie müssen jetzt die Füße stillhalten“

Die Einziehungsanordnung, die ursprünglich gegen den Vater ergangen ist, blieb erhalten. Sie wird voraussichtlich unter den drei Brüdern als Erben aufgeteilt.

„Sie müssen jetzt die Füße stillhalten“, ermahnte die Richterin den Angeklagten angesichts der nun vier Bewährungsstrafen im Zentralregister. „Sonst kippt das, und Sie sitzen über zwei Jahre“, schloss sie.

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