Wiesmoorer vor Gericht 20-Jähriger schickte einem Kind pornografische Nachrichten
Ein Wiesmoorer soll einer 13-Jährigen mehrere Nachrichten pornografischen Inhalts gesendet haben. Vor Gericht verstrickte er sich in Widersprüche.
Aurich - Vor dem Amtsgericht Aurich musste sich am Mittwoch ein 20-Jähriger verantworten. Der Wiesmoorer soll im vergangenen Jahr einer 13-Jährigen über die Nachrichten-Apps Snapchat und Whatsapp Nachrichten pornografischen Inhalts geschickt haben.
Laut Anklageschrift soll er vier Nachrichten innerhalb von nur wenigen Tagen an das Mädchen gesendet haben. Er soll ihr unter anderem geschrieben haben, dass er gerne Geschlechtsverkehr mit ihr hätte. Die Staatsanwältin las Auszüge aus den Nachrichten vor, die von vulgären Ausdrücken durchzogen waren. Der Angeklagte soll die 13-Jährige auf Snapchat kennengelernt und dort Handynummern mit ihr ausgetauscht haben. Er soll gewusst haben, dass das Mädchen zu dem Zeitpunkt noch ein Kind war.
Erinnerungen kommen erst nach Gespräch mit Verteidiger zurück
Während die Chatnachrichten verlesen wurden, saß der Angeklagte ruhig im Saal des Amtsgerichts. Seine Hände lagen ineinander gefaltet vor ihm auf dem Tisch. „Ich habe geschrieben, was vorgelesen wurde. Das tut mir auch leid. Was ich getan habe, ist idiotisch“, sagte er mit ruhiger Stimme. „Ich fand die Person attraktiv.“ In der Isolation während der Pandemie habe er kaum Kontakte nach außen gehabt, sagte er vor Jugendrichter Simon Breuker aus. Er habe nicht gewusst, dass das Mädchen 13 Jahre alt war, beteuerte der 20-Jährige. „Aber genau das ist der Kern des Ganzen. Unter 14 war sie ein Kind“, entgegnete Breuker ihm. „Es braucht Beweise dafür, dass Sie es nicht gewusst haben“, sagte der Richter. Aus dem Chatverlauf gehe das jedoch nicht hervor. „Aber haben Sie es denn für möglich gehalten, dass sie 13 war?“, wollte der Verteidiger des 20-Jährigen wissen. „Ich habe sie nicht gesehen, aber vermutlich schon“, antwortete der Wiesmoorer weiterhin ruhig.
Gegenüber der Polizei behauptete die damals 13-Jährige, dass der Wiesmoorer gewusst habe, wie alt sie sei, und dass er sich als 16-Jähriger ausgegeben habe. Zu dem Zeitpunkt war der Angeklagte jedoch bereits 19 Jahre alt. Beide Aussagen stritt der Auszubildende ab. Daraufhin erbat sich der Verteidiger eine Auszeit und führte den 20-Jährigen vor die Tür. Wenige Augenblicke später sagte der Angeklagte im Verhandlungssaal: „Nach vielen Überlegungen weiß ich, dass sie damals 13 Jahre alt gewesen ist.“
Jugendgerichtshilfe hat positives Bild des Angeklagten
Auf die Jugendgerichtshilfe machte der Angeklagte einen positiven Eindruck. „Er war sehr offen in unserem Gespräch“, sagte sie. Es sei unterstützenswert, dass er das Gespräch mit ihr gesucht habe. Das Verfahren habe ihn sehr mitgenommen, strafrechtlich sei er zuvor nicht in Erscheinung getreten. Sie sagte, dass seine Entwicklung nicht der eines Erwachsenen entspreche. Er lebe nach wie vor zu Hause. Der Angeklagte solle demnach mit Jugendlichen gleichgesetzt werden.
Die Staatsanwältin plädierte, das Jugendstrafrecht anzuwenden, eine Verwarnung und eine Geldstrafe seien angebracht. Das Mobiltelefon, das als Tatmittel gilt, sei einzuziehen. Der Verteidiger des Wiesmoorers plädierte, das Verfahren einzustellen. Dem kam Jugendrichter Simon Breuker nicht nach. Er verurteilte den 20-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe von 500 Euro, die in Monatsraten von je 50 Euro an den Kinderschutzbund zu bezahlen seien. „Über eine Verwarnung hinaus muss eine Sanktion erfolgen“, sagte er. „Das darf nicht nochmal passieren.“ Als Erwachsener hätte es eine Gefängnisstrafe geben können. Der junge Mann reagierte darauf gefasst, seine Körperhaltung veränderte er kaum, die Hände lagen noch immer ruhig auf dem Tisch. „Wenn ein Interesse an Kindern besteht, muss man sich professionelle Hilfe suchen“, sagte Breuker abschließend. Daraufhin zeigte der 20-Jährige keine Reaktion.