Prozess in Aurich Auto rast am Hafen von Norddeich auf Frau zu
Eine Juist-Urlauberin wollte rasende Autos am Fähranleger stoppen und stellte sich ihnen in den Weg. Dabei wurde sie an der Schulter verletzt. Der mutmaßliche Verursacher stand nun vor Gericht.
Aurich/Norddeich - Zwei Frauen warten auf dem Rückweg vom Juist-Urlaub vor dem Anleger der Schnellfähre „Töwerland-Express“ im Osthafen von Norddeich mit Gepäck, Hund und Kind auf ihre Männer, die die Autos holen. Währenddessen fahren immer wieder Autos mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Mole kommend an ihnen vorbei.
Irgendwann wird es einer der beiden Frauen zu bunt. Die 37-Jährige macht einen Schritt in Richtung Fahrbahn und wedelt mit den Armen, um die Autos zum Langsamerfahren zu animieren. Die Fahrer lassen sich nicht beirren. Einer der Wagen macht einen Schlenker auf die Frau zu und berührt sie mit dem Außenspiegel an der Schulter, sodass sie eine Prellung erleidet. Der Fahrer gibt Gas und fährt einfach weiter. Die Frau merkt sich das Kennzeichen und ruft die Polizei. Kurze Zeit später wird der mutmaßliche Fahrer des Autos im Westhafen von Norddeich gestellt.
„Ich war nicht mal in der Nähe“
Diese Szenen haben sich am 24. Juli vergangenen Jahres abgespielt. Die 37-Jährige stellte daraufhin Strafantrag. Im Oktober flatterte dem mutmaßlichen Raser, einem 19-jährigen Auricher, ein Strafbefehl ins Haus. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Der Angeklagte sollte eine Geldstrafe zahlen, doch er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Daher wurde der Fall am Mittwoch vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe sich zum fraglichen Zeitpunkt nicht im Osthafen von Norddeich aufgehalten. „Ich war nicht mal in der Nähe.“ Er habe an jenem Tag seinen Vater und einen Bekannten des Vaters in Neuharlingersiel abgeholt, wo die Männer mit Schlauchbooten von Spiekeroog angekommen waren. Sie hatten mit den Booten ein mehrtägiges Inselhopping von Juist bis Spiekeroog gemacht und wollten nun zurück zu ihren Autos, die in Norddeich geparkt waren.
„Mir blieb fast das Herz stehen“
Die 37-jährige Geschädigte sagte als Zeugin aus. Sie war sich beim Kennzeichen des Autos zunächst wegen der letzten Ziffer nicht sicher gewesen, hatte aber nach dem Vorfall im Beisein der Polizei den Angeklagten und dessen Auto, einen dunkelblauen Passat, wiedererkannt. Am Steuer habe ein jüngerer Mann gesessen, auf dem Beifahrersitz ein älterer.
Eine andere Urlauberin, die neben der Frau gewartet und den Vorfall mitbekommen hatte, schilderte vor Gericht ebenfalls ein Autorennen. Die Fahrzeuge seien „wirklich in einem Affentempo“ an ihnen vorbeigefahren. Dann habe sich die 37-Jährige auf die Autos zubewegt. „Mir blieb fast das Herz stehen, weil das eine Auto direkt auf sie zuhielt.“ Ein Mitarbeiter des „Töwerland-Express“ habe damals angemerkt, dass an dieser Stelle immer wieder gerast werde, sagten beide Zeuginnen. Es gebe immer wieder Beschwerden „über diese ständigen Autorennen“.
Im Zweifel für den Angeklagten
Der Vater des Angeklagten und dessen Bekannter sagten ebenfalls als Zeugen aus. Sie waren mit ihm im Auto gefahren und versicherten, dass der Sohn an diesem Tag nicht im Osthafen unterwegs gewesen sei. Als sie am Westhafen angekommen seien, sei ihnen bereits die Polizei entgegengekommen und habe sie mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert.
Am Ende reichten die Beweise nicht. Die Staatsanwältin beantragte einen Freispruch. „Das passt alles nicht zusammen“, sagte Verteidiger Frank Seeger. Jugendrichter Simon Breuker sprach den Angeklagten frei, sagte aber auch: „Es spricht einiges dafür, dass Sie es gewesen sind.“ Doch es blieben zu viele Zweifel für eine Verurteilung. Da sei zum einen die Unsicherheit der Geschädigten über das Kennzeichen. Zum anderen sprächen die Angaben des Vaters und des Bekannten gegen die Vorwürfe. Deren Aussagen wirkten allerdings wie abgesprochen, merkte der Richter an. Und: Es sei „ein großer Zufall“, dass im Westhafen genau so ein blauer Passat angetroffen worden sei, wie ihn die Zeugin beschrieben habe, fügte der Richter hinzu. Aber, so Breuker: „Im Zweifel für den Angeklagten.“