Berufungsverfahren in Aurich 34-jähriger Suff-Fahrer aus Rhauderfehn erneut vor Gericht
Im Februar 2022 verursachte ein damals 33-jähriger Rhauderfehntjer einen Unfall auf dem Untenende. Dafür wurde er bereits vor dem Amtsgericht in Leer verurteilt, nun kommt es zur Berufungsverhandlung.
Westrhauderfehn/Aurich - Rund 14 Monate ist es her, dass ein damals 33-jähriger Mann aus Westrhauderfehn unter Alkoholeinfluss auf dem Untenende einen Unfall gebaut hat. Dafür wurde er vor dem Amtsgericht in Leer zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wollte der Mann nicht hinnehmen, deshalb hat er Berufung eingelegt – und die wird nun verhandelt.
Wie das Landgericht in Aurich mitteilt, ist der Termin nun für den 18. April um 14 Uhr angesetzt. Das Gericht in Leer, bei dem der Fall in erster Instanz verhandelt wurde, sah es als erwiesen an, dass der Fehntjer am Abend des 5. Februars mit einem Auto vor einer Polizeikontrolle geflüchtet ist. Dabei soll er mit stark überhöhter Geschwindigkeit über gefahren sein. Die Polizei berichtete von mehr als 130 Stundenkilometern. Dabei kollidierte sein Fahrzeug mit dem zweier junger Männer. Deren Fahrzeug wurde durch die Wucht des Aufpralls in den Kanal geschleudert. Außerdem ging bei dem Unfall die Scheibe eines Modehauses zu Bruch. Das Technische Hilfswerk hat das Fenster mit Holzplatten notdürftig geflickt. Sie zeugen noch immer von dem Unfall. Bei dem damals 33-Jährigen wurden damals 2,7 Promille festgestellt. Vor Gericht wurde damals auch noch die Störung der Totenruhe am Grab seiner Schwiegermutter verhandelt.
Trotz Haftstrafe nicht ins Gefängnis
Trotz des Urteils mit einer Haftstrafe ohne Bewährung musste der Mann nicht ins Gefängnis, da er Berufung eingelegt hat. Folgen hatte die Gerichtsverhandlung aber dennoch: Da die Staatsanwaltschaft aufgrund seines Geständnisses es als erwiesen an sah, dass er erneut ohne gültigen Führerschein unterwegs war, wurde die Bewährung eines anderen Verfahrens kassiert. Deshalb wurde er im Dezember von der Polizei zu einer sechsmonatigen Haftstrafe abgeholt.
Außer im nun bald neu aufgerollten Fall droht dem mittlerweile 34-Jährigen weiteres Unheil. Im Oktober vergangenen Jahres wurde er ebenfalls vor dem Amtsgericht in Leer zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Dieses Mal ging es erneut um eine Trunkenheitsfahrt sowie weitere Delikte – zum Teil gegen die Familie seiner damaligen Noch-Frau. „Sie haben die Familie als Feindbild. Diese Familie muss leiden“, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten damals vor. Wieder war die Strafe ohne Bewährung, wieder legte der Angeklagte Berufung ein. Nun wurde auch für diesen Prozess ein Termin gefunden. Er ist für den 4. Juli um 9 Uhr vom Landgericht in Aurich anberaumt.