Verfahren in Hamburg Überraschende Wende im Prozess um tödlichen Bootsunfall in Barßel
Entweder wird der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren wird komplett eingestellt. Die Aussagen von zwei Sachverständigen brachten am Donnerstag neue Erkenntnisse.
Barßel/Hamburg/Emden - Überraschende Kehrtwende vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg im Prozess um den Barßeler Bootsunfall mit zwei Toten und mehreren Schwerverletzten. Entweder wird der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren wird komplett eingestellt. Das ist das Ergebnis des Verhandlungstages am Donnerstag. Maßgeblich für diese Wende sind die Aussagen der beiden Sachverständigen, die den Unfall bewerten und rekonstruieren sollten.
Im Verhältnis zu früheren Einschätzungen machte der erste Gutachter in der jetzigen Berufungsverhandlung kleine Abstriche. Er schloss nunmehr nicht mehr ganz aus, dass der Angeklagte rechts und langsam gefahren sein könnte. Deutlicher wurde der zweite Gutachter. Der Unfall sei für den Angeklagten unvermeidbar gewesen. Nach den klaren Erklärungen der Gutachter zog sich das Gericht zu einer Zwischenberatung zurück. Danach wurde mitgeteilt, dass aus beiden Gutachten keinerlei Schlüsse auf eine etwaige Schuld oder Mitschuld des Angeklagten an dem tragischen Unfall gezogen werden könnten. Das würde dann einen Freispruch bedeuten, was den Vorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen angeht. Verurteilt würde der 32-jährige Angeklagte dann nur wegen Trunkenheit im Verkehr. Er stand zum Zeitpunkt der Kollision auf dem Barßeler Tief mit dem Sportboot des getöteten Bootsführers unter Alkoholeinfluss.
Bei Freispruch würden Opfer leer ausgehen
Der Freispruch würde bedeuten, dass die Opfer des tragischen Geschehens leer ausgehen würden. Sie hätten keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Diskutiert wurde deswegen, das Verfahren gegen den Angeklagten komplett (auch wegen der Trunkenheit) einzustellen. Verbunden damit könnte eine gewisse Zahlung des Angeklagten an die Opfer sein. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob das rechtlich überhaupt geht, weil die Opfer eben keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben.
Wie berichtet, war der Angeklagte in einem ersten Prozess vom Schifffahrtsgericht in Emden wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen, fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs sowie wegen Trunkenheit im Verkehr zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das dürfte nun aber vom Tisch sein. Die endgültige Entscheidung soll am Mittwoch nächster Woche fallen.
Tödlicher Bootsunfall in Barßel – Prozesstermin ausgefallen
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