Beteiligte sind sich einig Prozess um tödlichen Bootsunfall wird eingestellt
2021 wurde ein Bootsführer aus Barßel wegen des Todes zweier Menschen verurteilt. Er legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein – mit Erfolg. Zahlen wird er trotzdem.
Barßel - Fast sieben Jahre sind vergangen, seit im August 2016 auf dem Barßeler Tief in tiefer Nacht zwei Boote kollidierten. Nun gibt es eine juristische Einigung. Am kommenden Dienstag wird das Verfahren eingestellt werden. Ein 2021 verurteilter Mann aus Barßel wird damit nicht als vorbestraft gelten. Er hatte eines der beiden Boote gesteuert.
Was und warum
Darum geht es: Das Verfahren um einen tödlichen Bootsunfall in Barßel wird eingestellt.
Vor allem interessant für: Menschen, die das Schicksal der Unfallopfer bewegt.
Deshalb berichten wir: Die Redaktion erfuhr von der bevorstehenden Einstellung. Den Autor erreichen Sie unter: t.ruemmele@zgo.de
Der Unfall kostete zwei Menschen das Leben, eine Frau trug zudem schwerste Verletzungen davon. Beide Bootsführer waren betrunken. Einer verstarb bei dem Unglück, der andere wurde nur leicht verletzt. Im September 2021 wurde der überlebende Bootsführer wegen des Unfalls verurteilt: wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zudem sollte er Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von etwa 45.000 Euro leisten. Die Verteidigung ging in Berufung.
Keine fahrlässige Tötung
Mit Erfolg: Nachdem das Gericht sehr deutlich gemacht hatte, dass eine Verurteilung nur wegen einer Trunkenheitsfahrt und nicht wegen fahrlässiger Tötung von zwei Menschen sowie Körperverletzung erfolgen müsste, sei von einem Nebenklagevertreter angeregt worden, das Verfahren insgesamt, also auch bezüglich der Trunkenheitsfahrt einzustellen, erklärt Reinhard Nollmann, der Verteidiger des Angeklagten. Der Angeklagte solle jedoch freiwillig Geldbeträge an die schwer verletzte Frau und die Eltern der getöteten Frau zahlen, so der Vorschlag.
Auf den Vorschlag der Nebenklage lassen sich nach Informationen dieser Zeitung sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung nun ein. Nollmann will sich nicht zur Höhe der freiwilligen Zahlung äußern. Die Summe orientiert sich aber nach Informationen der Redaktion an dem 2021 festgesetzten Betrag von 45.000 Euro. „Mein Mandant will zahlen. Nicht weil er rechtlich dazu verpflichtet ist, sondern weil er sich moralisch mitschuldig fühlt“, erklärt Nollmann. Der Verteidiger hatte den ursprünglichen Schuldspruch bereits unmittelbar nach der damaligen Urteilsverkündung scharf kritisiert. „Das Urteil ist total falsch. Die Bewertung der Gutachten durch das Gericht ist nicht tragbar“, sagte er. Die Verurteilung habe ihn überrascht.
Gutachter widersprachen sich
Zwei vom Gericht bestellte Gutachter widersprachen sich 2021 in entscheidenden Punkten. Wie schnell fuhr das Boot des Angeklagten wirklich? An welcher Stelle geschah die Kollision? Die Gutachter lieferten Antworten, doch die Antworten waren völlig gegensätzlich. So ging ein Gutachter davon aus, dass der Angeklagte viel zu schnell gefahren war. Sein Boot sei über das andere hinweggeglitten. Es habe einen Katapulteffekt „wie bei einer Wasserski-Sprungschanze“ gegeben, durch den das Boot des Angeklagten in die Luft gehoben worden sei. „Das ist ausgeschlossen“, sagte dazu der zweite Gutachter. Der Angeklagte fuhr seiner Meinung nach mit etwa zehn Stundenkilometern, und damit nur wenig schneller als die erlaubten sieben. Auch in der Frage, ob der Angeklagte das Rechtsfahrgebot eingehalten hatte, kamen die beiden Sachverständigen zu völlig unterschiedlichen Schlüssen.
Während das Schifffahrtsgericht Emden 2021 dem belastenden Gutachten folgte, schloss sich das Oberlandesgericht Hamburg im Berufungsverfahren nun dem entlastenden Gutachten an. Plötzlich stand nur noch eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt im Raum. Durch die freiwillige Zahlung und die Einstellung des Verfahrens entgeht der Angeklagte nun auch einer solchen Verurteilung und damit auch einer Vorstrafe.
Nebenklage war überrascht
Rechtsanwalt Rolf Lübben, der als Nebenklagevertreter die Eltern der bei dem Unfall getöteten Frau vertritt, möchte die Einstellung des Verfahrens noch nicht abschließend bewerten. Von der Andeutung des Gerichts, ein Freispruch stünde bevor, sei er überrascht gewesen. Seinen Mandanten sei es aber wichtig, nach fast sieben Jahren einen Abschluss zu haben. „Barßel ist ein kleiner Ort“, gab er zu Bedenken. Durch das Berufungsverfahren sei das Unglück noch mal hochgeköchelt.
Auch Verteidiger Reinhard Nollmann betont, dass seinem Mandanten an einem Abschluss gelegen ist. „Das muss eine fürchterliche Belastung sein. Es war ein fürchterlicher Vorwurf“, so der Rechtsanwalt.