Finanzen Steuersatz für Zweitwohnungen in Hinte viermal so hoch wie auf Sylt
Ein verärgerter Leser soll über 3000 Euro Steuern für seine Zweitwohnung in Hinte zahlen. Normal seien 600 bis 900 Euro. Wir haben den Bürgermeister gefragt, wie dieser Wert zustande kommt.
Hinte - Friedrich Bühler ist sauer. Für sein Doppelhaus in Hinte soll er knapp 3100 Euro Zweitwohnungssteuer (ZWSt) zahlen - das sei „exorbitant“ viel, sagt er. Grundlage ist ein Beschluss des Rats zur Erhebung einer ZWSt vom April 2022. Die Steuerbescheide sind nun Ende März dieses Jahres versandt worden. Beim Öffnen des Briefs habe Bühler kaum glauben können, was er dort las.
Was und warum
Darum geht es: Die Zweitwohnungssteuer in Hinte wird mit einem höheren Prozentsatz berechnet als in anderen Gemeinden.
Vor allem interessant für: Alle, die in Hinte wohnen oder dort eine Zweitwohnung haben, alle, die sich für Steuerrecht interessieren.
Deshalb berichten wir: Der betroffene Bürger hat sich mit einem Schreiben an die Redaktion gewandt. Wir haben den Bürgermeister darauf angesprochen. Die Autorin erreichen Sie unter: h.weiden@zgo.de
Laut Bürgermeister Uwe Redenius (parteilos) rechnet die Gemeinde mit jährlichen ZWSt-Einnahmen in Höhe von 60.000 Euro. Das ergibt bei aktuell 100 ZWSt-Pflichtigen einen durchschnittlichen Wert von 600 Euro. Warum muss Friedrich Bühler so viel mehr zahlen? „Es gibt einige wenige Ausreißer. Die ergeben sich, wenn man ein großes Haus auf einem Grundstück in 1A-Lage - zum Beispiel am Kanal - hat“, sagt Redenius. „Ich kann verstehen, dass dadurch Unmut aufkommen kann.“
Teuerste Zweitwohnungssteuer in ganz Deutschland?
Die ZWSt wird in der Gemeinde Hinte nach dem so genannten Wohnwert berechnet. Zur Ermittlung dieses Wohnwerts werden Eigenschaften wie Wohnfläche, Baujahr oder Gebäudeart berücksichtigt. Der errechnete Wert wird in Hinte dann mit einem Prozentsatz von 25 Prozent besteuert. Die Formel lautet demnach: Wohnwert mal 25 Prozent gleich Zweitwohnungssteuer.
In anderen Gemeinden sei der Steuersatz deutlich geringer als 25 Prozent, sagt Friedrich Bühler. Er führt eine Beispielrechnung auf, nach der in Norden nur acht und auf Sylt nur sechs Prozent des Wohnwerts versteuert werden - obwohl es sich dort um „touristische Hotspots“ handele. Der Prozentsatz für Sylt wurde auch durch Recherchen dieser Zeitung bestätigt. „Hinte fordert also den mehr als dreifachen Satz als Norden und den mehr als vierfachen Satz als Sylt. Mit diesem Steuersatz kann sich die Gemeinde vermutlich mit dem Titel schmücken, die Gemeinde mit der teuersten Zweitwohnungssteuer in Deutschland zu sein“, sagt Bühler verärgert.
Steuersatz wurde vom Rat festgelegt
Dazu sagt Bürgermeister Redenius: „Die 25 Prozent hat der Rat der Gemeinde festgelegt.“ Dazu hätten mehrfach intensive Diskussionen stattgefunden. Hinte sei eine Gemeinde mit Bedarfszuweisung und unterliege daher Auflagen aus Hannover. „Aktuell sind wir in einer Situation, in der wir mit den Einnahmen unsere Kosten nicht decken können“, sagt er. Aufgabe der Verwaltung sei es deshalb, neue Einnahmepotenziale und -quellen zu finden. „Deshalb haben wir gemeinsam mit der Politik beschlossen, die Zweitwohnungen zu besteuern.“ Redenius führt ergänzend auf, dass Sylt nicht auf solche Bedarfszuweisungen angewiesen sei.
Laut der Website des Landes Niedersachsen können die zuständigen Gemeinden und Städte selbst entscheiden, „ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen“. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer bestehe nicht. Ein weiterer Punkt, der den Wert in die Höhe schnellen lassen kann, ist die Höhe des sogenannten Bodenrichtwerts, der in die Berechnung des Wohnwerts einfließt, sagen sowohl Bühler als auch Redenius. Dieser Wert sei von 2017 bis 2023 um fast 75 Prozent gestiegen. „In Hinte entwickeln sich die Bodenrichtwerte in genau dieselbe Richtung wie anderswo. Das hat natürlich auch Einfluss auf die Zweitwohnsteuer“, ergänzt Redenius.
Friedrich Bühler hat seinen Hauptwohnsitz im Rheinland, ist aber in Emden geboren und in Hinte aufgewachsen. „Hier bin ich also groß geworden. Das Grundstück hat einen emotionalen Wert für mich“, sagt er. Sein Elternhaus habe er, nachdem er in den Ruhestand ging, abgerissen und auf dem Grundstück ein Doppelhaus gebaut. Die eine Hälfte sei vermietet und in der anderen würden er und seine Frau „etliche Wochen im Jahr“ verbringen. Er sieht nun zweierlei Möglichkeiten: „Entweder verlege ich meinen Hauptwohnsitz hier nach Hinte und müsste dann dort, wo ich aktuell meinen Erstwohnsitz habe, Zweitwohnungssteuer zahlen, oder ich müsste klagen.“
Glossar
Quellen: Gemeinde Hinte, Steuerlexikon von smartsteuer.de