Prozess um tödlichen Bootsunfall Bootsunfall in Barßel – Angeklagter zahlt 45.000 Euro Schmerzensgeld
Eine Schwerverletzte erhält 30.000 Euro, die Eltern der Getöteten 15.000 Euro Schmerzensgeld. Reaktionen zum Ende des Verfahrens gibt es im Artikel.
Barßel/Tange/Emden/Hamburg - Knapp sieben Jahre nach dem tragischen Bootsunfall auf dem Barßeler Tief mit zwei Toten und mehreren Schwerverletzten hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am Dienstag das Verfahren gegen den überlebenden Bootsführer endgültig eingestellt. Mit der Einstellung des Verfahrens sind allerdings Geldauflagen verbunden.
Es gibt erste Reaktionen auf das Ende des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht: Eine Bewertung des Urteils wollte Nils Anhuth, Bürgermeister der Gemeinde Barßel, am Dienstag auf Anfrage nicht vornehmen. „Für alle Beteiligten wäre es allerdings schöner gewesen, wenn die juristische Aufarbeitung schneller vonstatten gegangen wäre und es keinen Hickhack bei den Zuständigkeiten der Gerichte gegeben hätte“, sagte der Bürgermeister.
Anwalt beklagt Auswahl des ersten Sachverständigen
Reinhard Nollmann, Anwalt des Angeklagten, zeigte am Dienstag noch immer Unverständnis für die Auswahl des ersten Sachverständigen direkt nach dem Bootsunfall im August 2016. „Es ist seinerzeit ein Sachverständiger ausgesucht worden, der überhaupt nicht über die für einen solchen Fall notwendige fachliche Qualifikation verfügt hat und der noch nie ein solches Gutachten erstellt hat“, sagte Nollmann. „Während des Berufungsverfahrens vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ist am heutigen Dienstag vom Gericht genau das festgestellt worden, was mein Mandant und ich von Anfang an behauptet haben. Mein Mandant ist betrunken mit dem Boot gefahren. Mehr konnte man ihm in diesem Fall aber nicht vorwerfen“, führte der Anwalt aus.
Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Voraussetzungen hatte der Angeklagte im Vorfeld der Verhandlung am Dienstag bereits geschaffen: So hatte der 32-jährige Angeklagte an eine Schwerverletzte ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro und an die Eltern der Getöteten 15.000 Euro Schmerzensgeld bereits bezahlt. Deshalb konnte das Gericht das Verfahren am Dienstag auch endgültig einstellen. Mit der Einstellung des Verfahrens nach Zustimmung aller Prozessbeteiligten hob das Berufungsgericht ein früheres Urteil des Schifffahrtsgerichtes in Emden wieder auf. Nach einem beispiellosen Zuständigkeitsgerangel innerhalb der Justiz hatte dieses Gericht den 32-Jährigen in einem ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen und wegen Trunkenheit im Verkehr zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeld-Zahlung von 45.000 Euro verurteilt.
Was war 2016 auf dem Barßeler Tiefpassiert?
Im August 2016 waren während des Hafenfestes in Barßel zwei Sportboote auf dem Barßeler Tief bei Tange miteinander kollidiert. Dabei starb der Bootsführer des anderen Sportbootes und eine seiner Mitfahrerinnen. Weitere Beteiligte wurden zum Teil schwer verletzt. Der Angeklagte als überlebender Bootsführer wurde dann angeklagt. Er sei zu schnell gefahren und auch noch betrunken gewesen, so die Vorwürfe. Der Cloppenburger Rechtsanwalt Reinhard Nollmann, der den Angeklagten verteidigte, hatte das von Anfang an bestritten und mit einem weiteren Gutachter nachgewiesen, dass der tragische Unfall für seinen Mandanten unvermeidbar gewesen sei.
Daran ändere selbst der Umstand nichts, dass der Angeklagte angetrunken gewesen sei, so der Gutachter. Der Unfall wäre auch dann passiert, wenn der Angeklagte nüchtern gewesen sei. Und als auch der von der Justiz bestellte Gutachter nicht mehr ausschließen wollte, dass der Angeklagte rechts und langsam gefahren sein könnte, war die fahrlässige Tötung endgültig vom Tisch. Es blieb aber noch die Trunkenheit im Verkehr. Dafür hätte der 32-jährige verurteilt werden können. Doch dann wären die Opfer leer ausgegangen. Sie hätten keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gehabt. Und so einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Einstellung des gesamten Verfahrens gegen die Geldauflagen.
Der Vorschlag, das Verfahren gegen Geldauflagen einzustellen, war von den Nebenklägern gekommen. Das Gericht sah davon ab, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. An den Angeklagten gewandt sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner, der Beschluss des Gerichts sei für ihn sicher ein Grund zur Erleichterung. Die Entscheidungen des Senats sollten eine befriedende Wirkung erzielen. „Sie sind sicher kein Grund zu einer größeren Feier“, fügte die Richterin hinzu.
Mit Material von DPA
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