Prozess neu verhandelt  Landgericht watscht Fehntjer Suff-Fahrer bei Berufung ab

Dirk Hellmers Henrik Zein
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Von Dirk Hellmers und Henrik Zein
| 18.04.2023 19:37 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Audi des Angeklagten blieb nach dem Unfall auf dem Fußweg am Untenende stehen. Foto: Archiv
Der Audi des Angeklagten blieb nach dem Unfall auf dem Fußweg am Untenende stehen. Foto: Archiv
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Wegen einer Suff-Fahrt ist ein Mann aus Rhauderfehn vom Amtsgericht in Leer zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Den Ausgang hat er sich offenbar anders vorgestellt.

Rhauderfehn/Aurich - Die Berufungsverhandlung am Dienstag hatte sich der 34-jährige Mann aus Westrhauderfehn vermutlich anders vorgestellt. Weil er unter starkem Alkoholeinfluss auf dem Untenende in Westrhauderfehn einen Unfall mit zwei Verletzten verursacht hatte, war er bereits in Leer zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Doch ein milderes Urteil bekam er in Aurich nicht, sondern wurde abgewatscht.

Betrunken einen Unfall verursacht

Der Reihe nach: Es ging erneut um jene Nacht im Februar 2022. Damals war der Angeklagte mit seinem Audi A5 in Ostrhauderfehn unterwegs. Seine Noch-Ehefrau – mit der er sich in einem heftigen Rosenkrieg befindet – hatte die Polizei verständigt, weil er mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis betrunken unterwegs gewesen sein soll. Mit den Beamten lieferte sich der Mann eine Verfolgungsjagd, die mit einem Unfall auf dem Untenende endete. Ein unbeteiligter Wagen mit zwei jungen Männern wurde dabei in den Kanal geschleudert. Das Fahrzeug des Angeklagten kollidierte mit einem Schaufenster.

Wie schnell der Mann innerorts genau gefahren ist, blieb unklar. Ein Polizist, der erneut als Zeuge aussagte, berichtete: „Ich bin mit mehr als 130 Stundenkilometern gefahren. Der Abstand zum Auto des Angeklagten vergrößerte sich dabei.“ Aufgrund der regennassen Fahrbahn sei die Situation „grenzwertig“ gewesen.

Keine Aufarbeitung der Beziehung

Dass er den Unfall versucht hatte, stritt der Angeklagte auch vor dem Landgericht in Aurich nicht ab. Ihm ging es unter anderem um mildernde Umstände, weil er aufgrund des Alkoholkonsums nicht „Herr seiner Sinne“ gewesen sei. Er sprach von etwa zwei Sixpacks Bier sowie einer Flasche Wodka. „Ich bin nicht umsonst in einer Ausnüchterungszelle gewesen“, bekräftigte er. Es wurde mehr als zwei Promille festgestellt. Außerdem habe seine Noch-Frau nicht ganz die Wahrheit bei der ersten Verhandlung im August gesagt.

Das Verhältnis zu der Frau und ihrer Familie war erneut Dauerthema im Prozess. Für die ganzen Nebenkriegsschauplätze könnte im Prozess nicht so viel Zeit eingeräumt werden, meinte Richterin Karsta Rickels-Havemann: „Eine Aufarbeitung der Beziehung können wir nicht leisten.“

Ganz ohne das Thema Beziehung ging es in der Verhandlung aber nicht. Denn es wurde ein zweiter Tatvorwurf verhandelt. Der Mann soll im Mai 2022 auf dem Grab seiner verstorbenen Schwiegermutter randaliert haben. Diesen Vorwurf sowie den Unfall fasste das Amtsgericht in Leer im August zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung zusammen. Da der Rhauderfehner Berufung eingelegt hatte, musste er wegen des Urteils aber noch nicht ins Gefängnis, wegen eines anderen aber schon. Der Fehntjer wurde schon mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Eine daraus resultierende Bewährungsstrafe wurde Ende 2022 widerrufen. Die sitzt er derzeit in Meppen ab.

Kein milderes Urteil

Ein milderes Urteil bekam er nun auch in Aurich nicht. Das vom Amtsgericht Leer gesprochene Urteil sei ihrer Meinung schon sehr mild, erklärte Richterin Rickels-Havemann. Nach einer gut zweistündigen Verhandlung und einer neun Minuten langen Beratung mit den beiden Schöffen urteilte die Richterin: „Wir werden die Berufung verwerfen“. Sie selbst hätte sogar für eine längere Haftstrafe plädiert. Das sei aber in diesem Verfahren nicht möglich gewesen.

Gegen das jetzt in Aurich gesprochene Urteil kann noch Revision erhoben werden. Allerdings droht ihm auch weiteres Ungemach: Am 4. Juli gibt es eine weitere Berufungsverhandlung. Dann in anderer Sache, aber es drohen weitere eineinhalb Jahre Haft.

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