Prozess am Amtsgericht  Ex-Geschäftsführerin einer Auricher Bäckerei verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 20.04.2023 15:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Auricher Bäckerei, bei der die Angeklagte Geschäftsführerin war, ist insolvent. Symbolfoto: pixabay
Die Auricher Bäckerei, bei der die Angeklagte Geschäftsführerin war, ist insolvent. Symbolfoto: pixabay
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Die 47-Jährige zahlte keine Sozialbeiträge. Vor Gericht schilderte sie ihre finanzielle Situation.

Aurich - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zehn Fällen musste sich die ehemalige Geschäftsführerin einer insolventen Auricher Bäckerei vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Die Verhandlung am Donnerstag verlief für sie erfolgreich, denn die Geldstrafe des im Januar ergangenen Strafbefehls wurde erheblich vermindert.

Ursprünglich sollte die 47-jährige Auricherin 240 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt 12.000 Euro, zahlen. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt. Am Ende des Prozesses urteilte Strafrichter Meyer mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Angeklagten eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro (2250 Euro), die sie in monatlichen Raten zu je 45 Euro abbezahlen kann. Zusätzlich muss sie die Prozesskosten tragen.

Sozialbeiträge in Höhe von 37.042 Euro nicht abgeführt

Die Staatsanwaltschaft warf der Geschäftsführerin vor, im Januar und Februar 2022 Sozialbeiträge in Höhe von insgesamt 37.042 Euro nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. Durch die vorenthaltenen Arbeitnehmeranteile wurden zehn Krankenkassen geschädigt. Auf das Delikt steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Die Angeklagte beschränkte das Verfahren auf das Strafmaß. „Dass sie dafür verantwortlich ist, sieht sie ein. Aber ich will ein bisschen vom direkten Vorsatz runter“, erklärte ihr Anwalt Manfred Christian. Seine Mandantin sei durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebs überfordert gewesen. Sie habe Steuerberater und Insolvenzverwalter eingeschaltet und angenommen, dass sich diese um die Sozialbeiträge kümmerten.

„Corona hat mir das Leben sehr schwer gemacht“

Die 47-Jährige ist gelernte Einzelhandels- und Bürokauffrau. Nach der Insolvenz der Bäckerei arbeitete sie in einem Architekturbüro als Assistentin der Geschäftsführung, wo sie inzwischen freigestellt wurde. Ihre finanzielle Lage ist durch offene Rechnungen mehr als angespannt. Nach eigenen Auskünften steht ihr kein Bürgergeld zu, weil sie Eigentum besitzt. „Mein ganzes Geld habe ich für Löhne ausgegeben“, sagte die Angeklagte.

Auf Nachfragen des Richters schilderte sie, im Jahr 2021 Geschäftsführerin der Bäckerei geworden zu sein. „Corona hat mir das Leben sehr schwer gemacht“, führte sie emotional angefasst aus. Sie habe sich ständig Hilfe bei den Steuerberatern geholt und keine eigenen Entscheidungen getroffen. Doch wegen Corona seien diese auch sehr überfordert gewesen: „Ich habe die Corona-Hilfen nicht bekommen.“ Weil die Leute aufgrund der Pandemie nicht mehr in den Cafés gefrühstückt hätten, sei kein Geld mehr hereingekommen.

Geldstrafe an Situation der Frau angepasst

Urlauber, die Haupteinnahmequelle, gab es in den Wintermonaten kaum. Sie arbeitete überall dort mit, wo erkranktes Personal fehlte. „Die Insolvenzanwälte, die uns sanieren sollten, haben die Einkünfte erhalten. Ich habe mich darauf verlassen, dass sie die Sozialbeiträge bezahlen“, berichtete sie. Ursprünglich sollte der Betrieb verkleinert werden.

Die Staatsanwältin wertete das Geständnis und die bisherige Straffreiheit der Angeklagten zu deren Gunsten, die erhebliche Schadenssumme zu ihren Lasten. Sie passte die Tagessatzhöhe an die aktuelle Situation der Frau an und forderte eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 3600 Euro. Die Verteidigung forderte 90 Tagessätze zu je 15 Euro (1350 Euro).

Mit dem Urteil war die Angeklagte einverstanden. Sie erklärte Rechtsmittelverzicht.

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