Mordprozess in Aurich  „Ich fasste den Hals und drückte zu“ – Angeklagter bricht Schweigen

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 25.04.2023 16:12 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Beim Prozessauftakt wurde der 27-jährige Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Archiv/Ortgies
Beim Prozessauftakt wurde der 27-jährige Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Archiv/Ortgies
Artikel teilen:

Im Mordprozess „Popenser Straße“ hat der Angeklagte eingeräumt, seine 20-jährige Lebensgefährtin erwürgt zu haben. Auch nannte er weitere Details zur Tatnacht und zur Beziehung.

Aurich - Im Mordprozess vor dem Auricher Landgericht brach der 27-jährige Angeklagte am Dienstag sein Schweigen. Er räumte in einer schriftlichen Einlassung ein, seine 20-jährige Lebensgefährtin am 19. September vergangenen Jahres kurz nach Mitternacht im Streit erwürgt zu haben.

Sie habe ihn zuvor nach einer heftigen verbalen Auseinandersetzung im Schlafzimmer ins Gesicht geschlagen und geschubst. „Ich fasste den Hals und drückte zu. Ich konnte einfach nicht loslassen. Sie stürzte zu Boden“, trug sein Verteidiger Joachim Müller aus dem vorbereiteten achtseitigen Schriftstück vor. Weiter hieß es darin, der Angeklagte sei anschließend ins Bad gegangen, habe sich das Gesicht gewaschen und bei seiner Rückkehr den Tod der Frau festgestellt: „Langsam begann ich zu verstehen, was ich getan habe.“ Er inszenierte einen Raubmord, indem er Kleidung verstreute und den Safe öffnete. Nach der Tat fuhr er zu seinen Eltern in der Esenser Straße, aber fand die ganze Nacht keinen Schlaf. Am nächsten Morgen stand er um 7 Uhr auf, ohne ihnen etwas zu erzählen. „Die Mutter meiner Kinder war tot und ich war derjenige, der sie getötet hatte“, war er sich bewusst.

Ähnliche Artikel

Angeklagter bestreitet, ein Mörder zu sein

Reflektiert räumte er in seiner Einlassung ein, es wäre besser gewesen, wenn er gleich die Polizei gerufen hätte. Jetzt wolle er sich nicht mehr verteidigen. Er wolle, dass das Gericht den wahren Sachverhalt kenne. Der Angeklagte bestritt, ein Mörder zu sein. Die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „sonstige niedrige Beweggründe“, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, träfen auf ihn nicht zu.

In den Angaben zu seiner Person verdeutlichte er zuvor, er und seine Lebensgefährtin, mit der er nach muslimischem Recht verheiratet war und eine zweijährige Tochter hat, hätten beschlossen, sich zu trennen. „Es verging kein Tag, an dem wir uns nicht gestritten haben“, begründete er. Seine Familie habe davon gewusst und sei nicht überrascht gewesen. Die Ehe sei nicht arrangiert gewesen. Er habe frei entscheiden können, ob er sie beenden wolle, stellte er klar. Nach der Trennung hätte die 20-Jährige zurück zu ihrer Familie in die Türkei gehen sollen, und er wäre mit der Tochter und seiner Geliebten nach Herford (Nordrhein-Westfalen) gezogen. Er habe seinen dort wohnenden Freund beauftragt, nach einer Dreizimmerwohnung Ausschau zu halten.

„Eine gewisse Affektlage vorhanden“

Der Angeklagte stand bei der Tat nach eigenen Angaben unter dem Einfluss von sieben 0,3 Liter-Dosen Gin Tonic, einem Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von zehn Prozent. Außerdem war bei dem Vorfall nach Auffassung des Gerichts „eine gewisse Affektlage vorhanden“. Es kündigte an, zur Frage einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit einen psychiatrischen Gutachter hinzuziehen zu wollen.

Der Angeklagte beantwortete bereitwillig die Fragen des Gerichts. Der gelernte Versicherungskaufmann, der sich beruflich um die Spielhallen seines Onkels kümmerte, sprach konzentriert und mit leiser Stimme. Streitthema zwischen ihm und seiner Frau seien unter anderem seine viele Arbeit bis spätnachts und ihr aggressives Verhalten, auch der kleinen Tochter gegenüber, gewesen. „Sie sagte immer, ich sei kein Mann, ich sei ein Angsthase. Ich glaube, den Eindruck hatte sie, weil ich so ruhig bin“, erklärte er. Gin Tonic sei sein gängiges Lieblingsgetränk gewesen, er habe oft gegen 20 Uhr damit angefangen.

„Sie war am Schreien, beleidigt, komplett enttäuscht“

Die seit April 2022 bestehende Beziehung zu einer anderen Frau habe er seiner Lebensgefährtin gebeichtet. „Sie war am Schreien, beleidigt, komplett enttäuscht“, beschrieb er ihre Reaktion. Für ihn wäre es selbstverständlich gewesen, dass er sie nach ihrer Rückkehr in die Türkei finanziell unterstützt hätte, unterstrich er.

„Was hat Sie veranlasst, mit dem Würgen aufzuhören?“, fragte ihn der Vorsitzende Richter Björn Raap zum Kerngeschehen. „Sie hat sich nicht mehr gewehrt“, antwortete der Angeklagte. Blut habe er erst gesehen, als er aus dem Badezimmer gekommen sei – „vielleicht durch den Sturz“. Die Leiche ist bäuchlings in einer großen Blutlache aufgefunden worden.

„Anfangs war ich komplett schockiert“

„Hatten Sie den Gedanken, Hilfe zu holen?“, setzte der Richter sein Verhör fort. „Anfangs war ich komplett schockiert und bin ins Badezimmer gerannt. Später habe ich gesehen, dass es zu spät ist. Nicht wirklich“, erklärte der 27-Jährige. Auf die Frage des Rechtsmediziners Dr. Benedikt Vennemann nach dem Tathergang berichtete er: „Ich weiß, dass sie sich irgendwie gewehrt hat und versucht hat, mich wegzustoßen. Danach lag sie einfach nur noch da. Dass sie irgendwo dagegen gestoßen ist, habe ich nicht wahrgenommen.“

Der Prozess wird am 9. Mai um 9 Uhr in Saal 003 mit einem weiteren Zeugen und dem Gutachten des Rechtsmediziners fortgesetzt.