Haftstrafe rechtskräftig  Vareler vergewaltigt Stieftochter und bietet sie im Internet an

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 27.04.2023 19:10 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Bundesgerichtshof hat das Oldenburger Urteil bestätigt. Bild: Pixabay
Der Bundesgerichtshof hat das Oldenburger Urteil bestätigt. Bild: Pixabay
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Mehrfach hat ein Mann aus Varel seine Stieftochter vergewaltigt und sie außerdem anderen für Vergewaltigungen angeboten. Dafür geht er ins Gefängnis.

Oldenburg/Varel - Die Taten waren den Feststellungen des Oldenburger Landgerichts zufolge entsetzlich und zutiefst widerlich. Ein Stiefvater aus Varel hat seine Stieftochter mehrfach vergewaltigt und das Mädchen im Internet anderen für Vergewaltigungen angeboten. Dafür war der 48 Jahre alte Mann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig geworden.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte Richterin Isabelle Möllers, Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichts. Die dortige 4. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hatte den Vareler im August vergangenen Jahres wegen mehrfacher Vergewaltigung und besonders schweren sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in mehreren Fällen schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte in dem damaligen Verfahren ein Geständnis abgelegt. Hätte er das nicht getan, hätte die Strafe im zweistelligen Bereich gelegen, hatte die Richterin betont.

Nutzer erstattete Anzeige

Die Stieftochter des Mannes ist geistig eingeschränkt. Deswegen wurde der Angeklagte auch als amtlich bestellter Betreuer für das Mädchen eingesetzt. Das hat der Vareler den Feststellungen zufolge schamlos ausgenutzt. Er hat seine Tochter zigmal vergewaltigt und von den Vergewaltigungen Videofilme gedreht.

Das müsse sein, denn nur so könne er der Betreuer für sie bleiben, hatte er dem Mädchen gesagt. Andernfalls müsse sie ins Heim – dem Gericht zufolge hatte er gnadenlos mit den Ängsten der Stieftochter gespielt.

Die Vergewaltigungs-Videos stellte der Angeklagte ins Netz und zwar in einen Chatroom, der ausschließlich von sexuell perversen Nutzern genutzt wird. Hier bot der Angeklagte nach Erkenntnissen des Gerichts das Mädchen auch für Vergewaltigungen an. Einem Nutzer war das zu viel gewesen, er erstattete Anzeige. Der Angeklagte hatte sich eine geringere Strafe erhofft. Aber das kam für das Gericht überhaupt nicht infrage. Der Bundesgerichtshof hat nun die Feststellungen, Überzeugungen und die rechtliche Würdigung der Blohm-Kammer in vollem Umfang geteilt.

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