Schwerin Stieftochter begrapscht, geküsst und wiederholt vergewaltigt – Mann verurteilt
Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter soll ein Mann aus Nordwestmecklenburg nahe Schwerin für acht Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Seine Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Der schier unerträgliche Fall:
Als sie ein Kind war, wollte ihr Stiefvater häufiger mit ihr rangeln und herumbalgen. Irgendwann begann er, so berichtete die junge Frau bei der Polizei und vor Gericht, sie so anzufassen, „wie man Kinder nicht anfassen sollte“. Aus dem Rangeln wurde Grapschen, unangenehme Küsse kamen hinzu. Es folgten – offenbar regelmäßig – schwere sexuelle Übergriffe. „Wenn er spielen oder toben wollte, dann wusste ich, dass ich dran bin“, sagte sie als Zeugin im Prozess gegen ihren Stiefvater am Landgericht Schwerin.
Gegen den großen, schweren Mann habe sie sich nicht wehren können. Sie habe sich einmal ihrer Mutter anvertraut, doch das habe nichts geändert. Auch im Gerichtssaal hielten die Verwandten auf den Zuschauerbänken weiterhin zum Familienoberhaupt. Der inzwischen 60-jährige Angeklagte wollte sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen äußern. Nur einmal, als er aus seinem Leben berichtete, behauptete er beiläufig: „Ich weiß, dass ich nichts Schlimmes getan habe.“
Die dritte Strafkammer des Landgerichts kam am Ende des Prozesses zu einer anderen Einschätzung. Die fünf Richterinnen und Richter glaubten der jungen Frau, einer Tochter der Ehefrau des Angeklagten aus einer früheren Beziehung. Sie verurteilten den Arbeiter wegen Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren und vier Monaten Gefängnis – wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie sahen es als erwiesen an, dass der 60-Jährige sich zwischen 2016 und 2021 in mindestens neun Fällen an der Tochter seiner Frau vergangen hat. Beim ersten dieser Übergriffe war das Kind 13 Jahre alt. Der Vorsitzende Richter sagte, es habe eine Unzahl weiterer Vorfälle gegeben, auch als das Mädchen noch jünger war. Dessen Erinnerungen reichten aber nicht für eine Anklage.
Das Gericht wertete nicht nur die Aussagen der 19-Jährigen als glaubwürdig. Die Richterinnen und Richter stützen ihr Urteil auch auf Chat-Nachrichten und Computer-Dateien, die beim Angeklagten gefunden wurden. Außerdem ist er vorbestraft. 1999 wurde er zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen hatte. Auch deren Mutter wollte nicht glauben, was passiert war.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt, weil sie an den Aussagen der Stieftochter zweifelte, sie leide möglicherweise an einem Borderline-Syndrom, was zu unbewussten falschen Bezichtigungen führen könne. Offenbar wolle die junge Frau eigentlich ihre ungeliebte Mutter treffen, von der sie loskommen wolle. Für diese Behauptungen habe der Prozess auch nicht den Hauch eines Beweises erbracht, so das Gericht. Gleichwohl will die Verteidigung prüfen, ob sie das Urteil anfechtet.
Es war nicht die junge Frau, die den Stiefvater 2022 angezeigt hat. Ein Freund von ihr hatte etwas mitbekommen, sie ausgefragt und war zur Polizei gegangen. Die 19-Jährige hat vor einigen Jahren angefangen, sich zu ritzen. Sie hat mehrere Suizid-Versuche hinter sich. Sie wird lange brauchen, um die Vergewaltigungen und den Missbrauch zu verarbeiten, sagte ihre Anwältin. Aber schwer treffe sie auch, „aus der Familie verstoßen zu sein“. Das Mädchen sei „arg im Stich gelassen worden, besonders von ihrer Mutter“, meinte der Vorsitzende Richter. Auch darüber sollte die Familie einmal nachdenken.