Urteil am Landgericht  Emder soll fast täglich Stieftöchter missbraucht haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 03.05.2023 17:34 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht Aurich hat am Mittwoch einen Emder wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Foto: Ortgies
Das Landgericht Aurich hat am Mittwoch einen Emder wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Foto: Ortgies
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Jahrelang soll sich ein Emder an den Töchtern seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben. Nun verurteilte das Landgericht Aurich den 38-Jährigen. Der sieht die Schuld bei den Mädchen.

Aurich - Als das Urteil gesprochen wurde, wich das Blut aus dem Gesicht des Angeklagten: sieben Jahre Gefängnis. Nach Überzeugung der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts hat der 38-jährige Emder die Töchter seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in der Krummhörn jahrelang missbraucht.

Die Mädchen, Halbgeschwister, waren zu Beginn der Vorfälle gerade einmal sechs und acht Jahre alt. „Fast täglich soll es gewesen sein“, sagte der Vorsitzende Richter Bastian Witte am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Insgesamt haben sich im Zeitraum zwischen Dezember 2019 und August 2022 nach Auffassung der Kammer mindestens 31 Taten schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil der Älteren und 135 Taten sexuellen Missbrauchs zum Nachteil der Jüngeren ereignet.

Emder bleibt vorläufig auf freiem Fuß

Der bisher nicht vorbestrafte Emder bleibt vorläufig auf freiem Fuß. Die Kammer ist überzeugt, dass er sich nicht absetzt. „Sie sind immer erschienen“, sagte der Richter zu ihm. Als Verurteilter muss er die Prozesskosten und die Auslagen der Nebenklägerin tragen.

Der gelernte Bäcker hat die Vorwürfe bestritten. Er gab vor, das jüngere Mädchen auf dessen Wunsch hin „gekrault“ zu haben. Zu den Vorwürfen die Ältere betreffend machte er keine Angaben. Außer dass er einräumte, mit ihr geduscht zu haben, um sie bei der Körperhygiene zu unterstützen.

„Damit ist die Bombe geplatzt“

„Von entscheidender Bedeutung ist, wie die Aussage entstanden ist“, erklärte Witte zum Urteil. Die Jüngere habe im August 2022 ihre Mutter „unspezifisch“ gebeten, nicht zur Arbeit zu gehen. Am Folgetag habe es dieselbe Szene gegeben, dazu habe das Mädchen gebeten, dass der Angeklagte sie nicht ausziehen solle. „Damit ist die Bombe geplatzt“, so der Richter.

Die Aussage des Mädchens habe die Beschreibung von Interaktionen und Störungen beinhaltet – „das sind alles Realkriterien“, sagte Witte in Richtung der Verteidigung. Die Einlassung des Angeklagten bezeichnete Witte als „unglaubhaft“ und „nicht ganz untypisch“, weil er die Schuld dem Kind gegeben habe.

Küsse eklig gefunden

Bei der Älteren gelte Ähnliches, betonte der Richter. Auch hier habe es Realkennzeichen gegeben. Das Mädchen habe berichtet, geschlafen zu haben. Da habe der Angeklagte sie zu sich gerufen oder sie geholt. Die Geschädigte habe Auszüge direkter Rede widergegeben, wie sie sich dabei gefühlt habe, und dass sie Schmerzen gehabt habe. „Sie sagte, sie habe die Küsse eklig gefunden und das Gefühl gehabt, kotzen zu müssen“, führte Witte aus.

Das Urteil entspricht dem Antrag von Staatsanwalt Jan Wilken. Rechtsanwältin Anja van der Pütten hatte als Verteidigerin einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Sie sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an, was sie in einem abgelehnten Beweisantrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich der Glaubwürdigkeit der Achtjährigen anklingen lassen hat. Weil Teile der Verhandlung nicht öffentlich waren, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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